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Forderungsmanagement

Offene Forderungen professionell durchsetzen – schnell, digital und anwaltlich begleitet

Offene Rechnungen kosten Zeit, Nerven und vor allem Liquidität. Mit unserem professionellen Forderungsmanagement unterstützen wir Unternehmen dabei, berechtigte Forderungen schnell, effizient und rechtssicher durchzusetzen.

Besonders wirkungsvoll: Die Bearbeitung unserer Fälle erfolgt unter anwaltlicher Abwicklung durch unsere Partnerkanzlei. Dadurch erhöhen sich die Chancen, dass säumige Schuldner kurzfristig reagieren und offene Forderungen begleichen.

Dank automatisierter Prozesse und digitaler Abläufe können Forderungen schnell eingereicht und bearbeitet werden. Über unseren Invoice Scanner lassen sich offene Rechnungen innerhalb weniger Sekunden hochladen und direkt an uns übermitteln.

Für Sie besonders attraktiv: Bei berechtigten Forderungen hat der Schuldner die Kosten unseres Forderungsmanagements zu tragen. Die Kosten des Forderungseinzugs werden somit grundsätzlich dem Schuldner auferlegt. Lediglich für gerichtliche Maßnahmen, wie beispielsweise einen Mahnbescheid, eine Klage oder eine Zwangsvollstreckung, können im Einzelfall Vorschüsse für Gerichts- und Vollstreckungskosten erforderlich sein. Diese Kosten werden nach erfolgreicher Durchsetzung der Forderung ebenfalls gegenüber dem Schuldner geltend gemacht.

Über unseren modernen Mandantenbereich behalten Sie jederzeit den Überblick. Verfolgen Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Fälle in Echtzeit, sehen Sie sämtliche Aktivitäten ein und bleiben Sie jederzeit transparent informiert.

Für unsere Tätigkeit selbst entstehen Ihnen keine Kosten. Auch wenn der Schuldner nicht zahlt oder die Forderung letztlich uneinbringlich sein sollte, haben Sie gegenüber Rechto keine Vergütungsansprüche zu erfüllen. Sie tragen somit kein Kostenrisiko für unsere Arbeit und profitieren von einem transparenten und fairen Forderungsmanagement.

Bereits zahlreiche Unternehmen vertrauen auf unsere Lösungen zur professionellen Durchsetzung offener Forderungen. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um den Forderungseinzug kümmern.

Ihre Vorteile bei Rechto

So setzen wir Ihre Forderungen durch:

1. Rechnung hochladen – wir kümmern uns um den Rest.
2. Anwaltlich abgewickeltes Inkasso mit Nachdruck.
3. Automatisierte Abläufe für eine schnelle Bearbeitung.
4. Kein Kostenrisiko – Ihr Schuldner trägt die Kosten.

Mandantenbereich:

Als zusätzlichen Service erhalten Sie nach der Beauftragung Zugang zu unserem geschützten Mandatenbereich. Dort können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Fälle einsehen und haben volle Transparenz über den gesamten Prozess.

Häufig gestellte Fragen

Rechto ist ein moderner Inkassodienstleister für Unternehmen. Wir unterstützen Sie dabei, offene und überfällige Forderungen effizient, digital und rechtssicher durchzusetzen – von der einzelnen Rechnung bis hin zu größeren Forderungsbeständen.

Die Bearbeitung erfolgt unter anwaltlicher Abwicklung durch unsere Partnerkanzlei. Dadurch erhöhen sich häufig die Chancen, dass säumige Schuldner kurzfristig reagieren und offene Forderungen begleichen.

Offene Rechnungen können Sie bequem über unseren Invoice Scanner einreichen. Unsere automatisierten Prozesse ermöglichen eine schnelle Prüfung und Bearbeitung Ihrer Forderungen.

Über Ihren persönlichen Mandantenbereich behalten Sie jederzeit den Überblick über alle laufenden Fälle, Bearbeitungsstände und Zahlungseingänge.

Dank unserer digitalen Abläufe vermeiden Sie aufwendige Telefonate, Papierverkehr und zeitintensive Nachverfolgungen. Wir kümmern uns um den Forderungseinzug, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Durch den Einsatz moderner Technologien, automatisierter Workflows und anwaltlicher Expertise gestalten wir das Forderungsmanagement so effizient, transparent und erfolgreich wie möglich.

Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen sind die Kosten des Forderungseinzugs grundsätzlich vom Schuldner zu tragen. Dies gilt sowohl für die außergerichtliche als auch für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderung.

Für unsere Tätigkeit zahlen Sie nur im Erfolgsfall. Kann keine Zahlung vom Schuldner realisiert werden, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz oder fehlender Vollstreckungsmöglichkeiten, entstehen Ihnen für unsere Vergütung keine Kosten.

In bestimmten Fällen können für gerichtliche Maßnahmen Vorschüsse erforderlich werden. Für ein gerichtliches Mahnverfahren fällt bei Forderungen bis 500 € in der Regel ein Gerichtskostenvorschuss von 38 € an. Kommt es anschließend zu Vollstreckungsmaßnahmen, sollten Sie je Maßnahme mit weiteren Kosten von etwa 50 € bis 70 € rechnen. Diese Auslagen werden nach erfolgreicher Durchsetzung ebenfalls gegenüber dem Schuldner geltend gemacht und sind von diesem vollständig zu erstatten.

Unser erfolgsorientiertes Modell setzt voraus, dass ein beauftragter Fall konsequent bis zum Abschluss verfolgt wird. Nur so können wir sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und die Erfolgsaussichten Ihrer Forderung bestmöglich nutzen. Wird ein Verfahren vorzeitig beendet oder notwendige Vorschüsse nicht geleistet, behalten wir uns vor, die bis dahin angefallenen Gebühren und Auslagen gesondert abzurechnen.

Wir übernehmen grundsätzlich Forderungen, die berechtigt und weitgehend unstreitig sind. Fälle, in denen der Schuldner beispielsweise den Vertragsschluss bestreitet oder erhebliche Einwendungen gegen die erbrachte Leistung erhebt, können wir regelmäßig nicht im Rahmen unseres Forderungsmanagements bearbeiten.

Sollte eine Forderung erst während des laufenden Verfahrens bestritten werden, prüfen wir gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei die weitere Vorgehensweise und suchen nach einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung.

Phase 1: Erste Zahlungsaufforderung

Nach Übernahme Ihres Falls versendet unsere Partnerkanzlei eine erste Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Bereits dieses anwaltlich begleitete Schreiben führt häufig dazu, dass offene Forderungen kurzfristig beglichen werden.

✓ Aufforderungsschreiben per Post
✓ Schnelle außergerichtliche Klärung angestrebt
✓ In vielen Fällen erfolgt bereits die Zahlung

Phase 2: Zweite Zahlungsaufforderung

Bleibt die Zahlung aus, erfolgt eine weitere Aufforderung unter Hinweis auf die bevorstehenden rechtlichen Konsequenzen. Ziel bleibt weiterhin eine außergerichtliche Einigung.

✓ Zweite Zahlungsaufforderung per E-Mail
✓ Letzte Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung
✓ Prüfung möglicher Zahlungsvereinbarungen

Phase 3: Letzte außergerichtliche Mahnung

Vor Einleitung gerichtlicher Schritte erhält der Schuldner ein finales Eskalationsschreiben. Ergänzend können weitere Kontaktversuche erfolgen.

✓ Eskalationsschreiben per Post und E-Mail
✓ Zusätzliche Erinnerung per SMS oder Telefon
✓ Letzte außergerichtliche Zahlungsfrist

Phase 4: Gerichtliches Mahnverfahren

Erfolgt weiterhin keine Zahlung, beantragen wir den gerichtlichen Mahnbescheid. Reagiert der Schuldner nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid und die Forderung wird tituliert.

✓ Beantragung des Mahnbescheids
✓ Beantragung des Vollstreckungsbescheids
✓ Titulierung der Forderung bei ausbleibendem Widerspruch

Phase 5: Gerichtliches Verfahren

Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, wird die Forderung im gerichtlichen Verfahren weiterverfolgt. Unsere Partnerkanzlei übernimmt hierbei die rechtliche Vertretung.

✓ Erstellung der Anspruchsbegründung
✓ Vertretung vor Amts- und Landgerichten
✓ Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht

Phase 6: Zwangsvollstreckung & Langzeitüberwachung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, können Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner eingeleitet werden. Nicht realisierte Forderungen überwachen wir langfristig.

✓ Beauftragung von Gerichtsvollziehern
✓ Konto- und Vermögenspfändungen
✓ Durchsetzung titulierte Forderungen bis zu 30 Jahre

Damit wir Ihre Forderung übernehmen können, muss diese berechtigt, fällig und möglichst unbestritten sein. Das bedeutet, dass Sie Ihre vertraglich geschuldete Leistung vollständig erbracht haben und der Schuldner keine begründeten Einwendungen gegen die Forderung erhebt.

Zudem muss sich der Schuldner bereits im Zahlungsverzug befinden. Bei Privatpersonen ist hierfür in der Regel eine vorherige Mahnung oder Zahlungserinnerung erforderlich.

Unser Forderungsmanagement richtet sich ausschließlich an Unternehmer und gewerbliche Auftraggeber.