Unerwünschte Werbemail als Firma erhalten? – Wir setzen Ihre Ansprüche durch.
Was wir für Ihr Unternehmen tun: Wir übernehmen die vollständige rechtliche Durchsetzung aller Ansprüche. Unverlangte Werbung stellt gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG eine unzumutbare Belästigung dar und führt nach ständiger Rechtsprechung – etwa BGH, Urteil vom 25.10.2012 (I ZR 169/10) sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2015 (I-20 U 100/14) – bereits bei einer einzigen E-Mail zu einem Unterlassungsanspruch. Wir fordern den Absender daher zur sofortigen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen künftig nicht erneut mit unzulässiger E-Mail-Werbung belästigt wird.
Zugleich machen wir für Sie sämtliche datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend, die sich aus der unbefugten Nutzung Ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse ergeben. Die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken ohne Rechtsgrundlage stellt regelmäßig einen Verstoß gegen die DSGVO dar und kann nach Art. 82 DSGVO einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz begründen. Dies hat u. a. das LG Lüneburg in seinem Urteil vom 07.12.2023 (5 O 6/23) bestätigt, wonach bereits der Verlust der Kontrolle über eigene Daten einen ersatzfähigen immateriellen Schaden darstellen kann. In diesem Rahmen verlangen wir für Ihr Unternehmen Auskunft über sämtliche gespeicherten Daten, deren Löschung sowie eine verbindliche Bestätigung, dass diese Daten künftig nicht mehr für Werbezwecke genutzt werden.
Ihre Vorteile bei Rechto
Bevor Sie uns beauftragen:
2. Nach Einreichung erfolgt eine weitere Prüfung unserer Experten. 3. Kostenfreie Experten-Ersteinschätzung per E-Mail.
4. Erst nach diesen Schritten erfolgt die Beauftragung.
Mandantenbereich:
Häufig gestellte Fragen
Klicken Sie einfach auf den Button „Jetzt Anspruch unverbindlich prüfen“ und führen Sie die Abfrage ganz unverbindlich in weniger als einer Minute durch. Wenn Ihre Werbemail die Voraussetzungen erfüllt, geben Sie lediglich einige Daten wie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein, laden die unerwünschte Nachricht hoch und senden alles direkt an uns. Für Sie entstehen dabei keine Kosten und es erfolgt noch keine Beauftragung.
Nachdem Sie die Werbe-E-Mail über unser Formular eingereicht haben, führt einer unserer Experten eine abschließende manuelle Prüfung durch und entscheidet, ob eine Fallübernahme für uns in Betracht kommt.
Im Anschluss an diese Prüfung erhalten Sie per E-Mail entweder eine begründete Ablehnung oder eine Fallzusage mit allen weiteren Informationen. Über einen gesonderten Link in der E-Mail können Sie uns anschließend ganz bequem beauftragen.
Sobald Sie uns mit der Durchsetzung gegen einen Versender unerwünschter Werbe-E-Mails beauftragen, erhalten Sie kostenfreien Zugang zu unserem Mandanten-Cockpit. Dort können Sie jederzeit weitere Werbe-Mails hochladen. Ihre Beauftragung gilt automatisch für alle weiteren Werbe-E-Mails, die Sie über das Mandanten-Cockpit einreichen. Ein erneutes Ausfüllen von Formularen oder eine zusätzliche Mandatserteilung ist hierfür nicht erforderlich.
Die Durchsetzung einer möglichen Schadensersatzforderung kann zeitlich nicht exakt prognostiziert werden; erfahrungsgemäß dauert sie etwa 2–6 Wochen.
Sobald die Online-Mandatierung abgeschlossen ist, beginnen wir mit der Arbeit und führen die folgenden Schritte durch:
1) Wir kontaktieren den Absender der Werbemail und weisen ihn darauf hin, dass Werbe-E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung darstellen.
2) Zudem fordern wir den Absender ausdrücklich auf, es künftig zu unterlassen, Ihnen weitere Werbe-E-Mails zuzusenden.
3) Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, machen wir für Sie zusätzlich einen Schadensersatzanspruch von bis zu 350 € geltend.
Sollten Sie trotz unserer Intervention erneut eine Werbe-E-Mail desselben Absenders erhalten, benötigen wir Ihre Mitwirkung: Bitte leiten Sie uns die betreffende E-Mail erneut weiter, damit wir weitere rechtliche Schritte einleiten können.
Für Sie entstehen dabei weiterhin keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Unser Ziel ist es, Sie nachhaltig von unerwünschter Werbung zu befreien.
Sie profitieren von unserer Null-Kosten-Garantie: Bleibt die Durchsetzung erfolglos, ist die gesamte Beauftragung für Sie vollständig kostenfrei.
Im Erfolgsfall fällt eine Erfolgs- und Auslagenvergütung in Höhe von 25 % zzgl. MwSt. (insgesamt 29,75 %) an. Diese Vergütung bezieht sich ausschließlich auf das außergerichtliche Verfahren.
Sollte nach Abschluss des außergerichtlichen Verfahrens die Einleitung gerichtlicher Schritte sinnvoll erscheinen, prüft die Rechto UG gemeinsam mit der externen Partnerkanzlei die Erfolgsaussichten und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Eine Klage erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Entscheiden Sie sich für ein gerichtliches Verfahren (einschließlich Mahnverfahren und Klage), übernimmt die Rechto UG als Prozesskostenfinanzierer weiterhin sämtliche Kosten und Risiken. In diesem Fall erhöht sich die Erfolgsbeteiligung um weitere 19 % zzgl. MwSt., sodass insgesamt 44 % zzgl. MwSt. auf den erlangten Schadensersatz anfallen. Auch hier gilt: Ohne Erfolg entstehen für Sie weiterhin keinerlei Kosten.
Ein Beispiel: Wird für Sie ein Schadensersatz in Höhe von 500 € durchgesetzt, erhalten Sie im außergerichtlichen Erfolgsfall rund 350 € ausgezahlt. Kommt es zusätzlich zu einem gerichtlichen Verfahren, reduziert sich Ihr Auszahlungsbetrag entsprechend der erhöhten Erfolgsbeteiligung.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die den Fall übernimmt, verzichten wir auf die Erfolgs- und Auslagenvergütung.
Voraussetzung ist, dass der Absender seinen Sitz in Deutschland hat und die E-Mail eine vollständige Signatur mit Firmenname enthält. Für Gewerbetreibende und eingetragene Unternehmen besteht in Deutschland ohnehin eine gesetzliche Pflicht zur Angabe einer Signatur, da geschäftliche E-Mails als Geschäftsbriefe gelten.
Als unerwünschte Werbemail gelten beispielsweise: Vertriebs- und Verkaufsmails, Newsletter und Massenversendungen, Coaching- und Beratungsangebote, SEO- oder Optimierungsangebote, Anfragen zur Mitarbeitergewinnung sowie vergleichbare kommerzielle Kontaktaufnahmen.
Gerade bei Newslettern oder automatisierten Versendungen ist häufig unklar, ob Sie irgendwann eine Einwilligung erteilt oder zuvor beim Absender einen Kauf oder eine Registrierung vorgenommen haben. Bitte prüfen Sie daher vorab, ob Sie zu einem früheren Zeitpunkt eine Zustimmung erteilt haben oder bereits in einer Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter standen.
Bitte beachten Sie außerdem: Phishing- oder Scam-Mails – etwa unseriöse Medikamentenangebote, Dating- oder Investmentspam – sowie E-Mails ohne Signatur oder von Absendern aus dem Ausland können wir nicht bearbeiten. In diesen Fällen ist die Identität der Versender bewusst verschleiert, sodass rechtliche Schritte in der Regel nicht durchsetzbar sind.
Nein, das müssen Sie nicht. Sie dürfen eine unerwünschte Werbemail selbst bei uns einreichen. Auch wenn die Nachricht an Ihre berufliche E-Mail-Adresse gesendet wurde, betrifft der Datenschutzverstoß Sie persönlich, da Ihre personenbezogenen Daten ohne Ihre Einwilligung genutzt wurden. Nach der DSGVO können Sie eigenständig gegen solche Verstöße vorgehen. Achten Sie lediglich darauf, keine vertraulichen Informationen Ihres Arbeitgebers mitzuschicken – dann benötigen Sie keinerlei Zustimmung.
Der Schadensersatz steht Ihnen persönlich als betroffene Person zu – nicht Ihrem Arbeitgeber. Grundlage ist der Datenschutzverstoß, der Ihre personenbezogenen Daten betrifft. Entscheidend ist, dass die Werbemail an Ihre berufliche Firmenadresse, etwa vorname.nachname@firma.de, gesendet wurde. Selbst wenn die Nachricht an eine allgemeine Unternehmensadresse wie kontakt@firma.de verschickt wurde, kann Ihnen ein Anspruch zustehen, sofern die E-Mail eindeutig Ihnen zugeordnet werden kann oder personenbezogene Informationen enthält. Der Anspruch gehört somit stets Ihnen als natürlicher Person und nicht dem Arbeitgeber.
Die meisten Erfolgsaussichten haben wir bei Werbemails mit Absender aus Deutschland an. Bei Absendern aus dem Ausland – auch innerhalb der EU – ist die Rechtsverfolgung in der Regel deutlich komplizierter, kostenintensiver und unsicherer, da häufig kein Sitz oder kein erreichbarer Ansprechpartner innerhalb der EU vorhanden ist. Sie können gerne alle Werbemails von europäischen Absendern gerne über unser Online-Formular für eine weitergehende Prüfung einreichen.
Die Entschädigung gemäß Art. 82 DSGVO dient dem Ausgleich immaterieller Schäden, die infolge eines Datenschutzverstoßes entstanden sind. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH, Urteil vom 26.11.2008 – IX R 106/07) unterliegt eine Schadensersatzleistung nur dann der Einkommensteuer, wenn sie an die Stelle steuerpflichtiger Einnahmen tritt. Diese Rechtsauffassung wird auch durch das Bundesfinanzministerium bestätigt (BMF-Schreiben vom 15.07.2009 – IV C 3 – S 2255/07/10007). Folglich sind Entschädigungen nach Art. 82 DSGVO, soweit sie immaterielle Schäden betreffen, regelmäßig nicht einkommensteuerpflichtig.
Die Liste dient ausschließlich der Information. Sie soll Empfängern von Werbe-E-Mails helfen, Absender wiederzuerkennen, die uns im Zusammenhang mit Werbe-E-Mails bereits bekannt sind. Sie ist keine Warn- oder „Schwarze" Liste, keine Bewertung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
So nutzen Sie die Liste:
1. Öffnen Sie Ihr E-Mail-Postfach
2. Geben Sie den Firmennamen eines gelisteten Unternehmens in die Suche ein.
3. Wenn Sie eine Werbe-E-Mail eines gelisteten Absenders erhalten haben und vermuten, dass diese ohne Ihre Einwilligung und außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung versandt wurde, können Sie die E-Mail bei uns zur kostenlosen Prüfung einreichen.
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