Ungenutztes Flugticket verkaufen – Sofort Geld statt wertlos verfallen lassen
In der Praxis ist die Durchsetzung solcher Ansprüche für Privatpersonen jedoch oft mühsam und wenig attraktiv. Die möglichen Erstattungsbeträge bewegen sich häufig nur im zwei- oder niedrigen dreistelligen Bereich. Gleichzeitig reagieren viele Fluggesellschaften auf private Anfragen gar nicht oder erst nach mehreren Erinnerungen. Hinzu kommen unterschiedliche Beförderungsbedingungen, Bearbeitungsprozesse und teilweise langwierige Korrespondenzen, sodass sich der Aufwand für viele Fluggäste kaum lohnt.
Genau hier setzt der Ticket-Expressankauf von Rechto an: Anstatt sich selbst mit der Fluggesellschaft auseinanderzusetzen, verkaufen Sie Ihr ungenutztes Flugticket einfach an Rechto. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie ein verbindliches Ankaufsangebot. Nehmen Sie dieses an und treten die Erstattungsansprüche an uns ab, überweisen wir Ihnen den vereinbarten Ankaufspreis direkt auf Ihr Bankkonto. Ohne wenn und aber!
Ab diesem Zeitpunkt übernehmen wir die vollständige Kommunikation mit der Fluggesellschaft und machen die Ansprüche in eigenem Namen geltend. Sie müssen sich weder um Schreiben an die Airline kümmern noch Rückfragen beantworten oder Fristen überwachen. Der vereinbarte Ankaufspreis bleibt unabhängig davon bei Ihnen, ob und in welcher Höhe wir später eine Erstattung von der Fluggesellschaft erhalten. Das vollständige Kosten- und Ausfallrisiko der Anspruchsdurchsetzung trägt ausschließlich Rechto.
Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich online, welchen Ankaufspreis wir Ihnen für Ihr ungenutztes Flugticket anbieten können.
Ihre Vorteile bei Rechto
Keine Airline-Korrespondenz
Direkte Auszahlung
Häufig gestellte Fragen
Mit dem Ticket-Expressankauf verkauft Sie Ihr ungenutztes Flugticket einschließlich der erstattungsfähigen Ansprüche an Rechto. Nach Annahme unseres Angebots erhalten Sie den vereinbarten Ankaufspreis direkt auf Ihr Bankkonto. Die anschließende Kommunikation und Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Fluggesellschaft übernehmen wir vollständig in unserem Namen.
Grundsätzlich können bereits nicht angetretene Flugtickets (No-Show) verkauft werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass bislang keine Erstattung bei der Fluggesellschaft beantragt oder erhalten wurde und die Ansprüche noch nicht an Dritte übertragen wurden.
Der Ankaufspreis richtet sich unter anderem nach der Fluggesellschaft, dem gezahlten Ticketpreis sowie den voraussichtlich erstattungsfähigen Steuern und Gebühren. Nach Eingabe Ihrer Flugdaten erhalten Sie sofort ein unverbindliches Ankaufsangebot.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben, Annahme unseres Angebots und wirksamer Abtretung überweisen wir Ihnen den vereinbarten Ankaufspreis auf Ihr angegebenes Bankkonto.
Die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen ist für Privatpersonen häufig zeitaufwendig und mit erheblichem Schriftverkehr (meist auf Englisch) verbunden. Zudem reagieren viele Fluggesellschaften auf private Erstattungsanfragen nur verzögert oder gar nicht. Durch den Ticket-Expressankauf erhalten Sie Ihren Ankaufspreis direkt und müssen sich nicht selbst mit der Fluggesellschaft auseinandersetzen.
Nein. Für den Ticket-Expressankauf fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an. Nach erfolgreicher Abtretung erhalten Sie den vereinbarten Ankaufspreis. Das wirtschaftliche Risiko der weiteren Durchsetzung gegenüber der Fluggesellschaft übernimmt ausschließlich Rechto.
Nein. Nach erfolgreicher Abtretung übernehmen wir die vollständige Abwicklung mit der Fluggesellschaft. Sie müssen keine Schreiben verfassen, keine Fristen überwachen und auf keine Rückfragen der Airline reagieren.
Nein. Der Ticket-Expressankauf ist ausschließlich für bereits nicht angetretene Flüge vorgesehen. Solange der Flug noch bevorsteht, kann kein Ankauf erfolgen.
In der Regel benötigen wir lediglich die Buchungsdaten Ihres Flugtickets, beispielsweise die Buchungsnummer (PNR), die Flugdaten sowie den gezahlten Ticketpreis. Des Weiteren benötigen wir die Buchungsbestätigung, wenn möglich als PDF.
Das hat keine Auswirkungen auf Sie. Nach erfolgreicher Abtretung und Auszahlung des Ankaufspreises trägt ausschließlich Rechto das wirtschaftliche Risiko der weiteren Anspruchsdurchsetzung.
