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Booking.com-Bewertung löschen

Negative Booking.com-Bewertung löschen lassen – rechtssicher & anwaltlich geprüft

Negative Bewertungen auf Booking.com können für Hotels, Ferienwohnungen und Gastgeber erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Bereits einzelne schlechte Bewertungen beeinflussen Buchungsentscheidungen potenzieller Gäste und wirken sich unmittelbar auf Sichtbarkeit, Auslastung und Vertrauen aus. Rechtswidrige oder unzutreffende Bewertungen müssen jedoch nicht einfach hingenommen werden. Wir unterstützen Hotels, Vermieter und Gastgeber bundesweit bei der professionellen Entfernung unzulässiger Booking.com-Bewertungen – ausschließlich über unsere spezialisierte Partnerkanzlei. Dadurch erfolgt die rechtliche Prüfung stets individuell, fundiert und auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt.

Nicht jede negative Bewertung ist automatisch zulässig. Häufig bestehen Löschungsansprüche insbesondere bei: unwahren Tatsachenbehauptungen, Bewertungen ohne tatsächlichen Aufenthalt, beleidigenden oder herabwürdigenden Aussagen, Fake-Bewertungen, geschäftsschädigenden Falschdarstellungen, Bewertungen durch Dritte ohne echte Buchung.

Auch bei Hotel- und Reiseplattformen treffen die Betreiber nach einer konkreten Beanstandung sogenannte Prüfpflichten. Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass Plattformen rechtswidrige Inhalte nicht unbegrenzt veröffentlichen dürfen und nach Hinweis tätig werden müssen. So betonte beispielsweise der Bundesgerichtshof mehrfach die Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern ab Kenntnis einer möglichen Rechtsverletzung. Auch das OLG Dresden sowie das LG Hamburg haben sich mit den Prüfpflichten von Bewertungsplattformen und Reiseportalen beschäftigt.

Wir prüfen Ihre negative Booking.com-Bewertung individuell und rechtlich fundiert. Sollte eine Löschung rechtlich möglich erscheinen, erfolgt die weitere Durchsetzung ausschließlich über unsere spezialisierte Partnerkanzlei – professionell, strukturiert und mit deutlich höheren Erfolgsaussichten als bei vielen nicht anwaltlichen Löschdiensten oder günstigen Agenturangeboten. Dabei profitieren Sie von einem transparenten erfolgsbasierten Modell: Für jede erfolgreich gelöschte Bewertung berechnen wir einen Festpreis in Höhe von 149 € zzgl. 19 % MwSt. Sie zahlen dabei ausschließlich im Erfolgsfall – also nur dann, wenn Ihre negative Bewertung tatsächlich entfernt werden konnte.

Darüber hinaus prüfen wir in geeigneten Fällen auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Person, welche die Bewertung abgegeben hat. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Fake-Bewertungen oder geschäftsschädigende Inhalte können unter Umständen nicht nur gelöscht werden, sondern zusätzlich Ansprüche auf Schadensersatz begründen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Sie selbst finanzielle Ansprüche geltend machen können.

Ihre Vorteile bei Rechto

Bevor Sie uns beauftragen:

1. Digitalisierte Ersteinschätzung über unser Prüfsystem.
2. Nach Einreichung erfolgt eine weitere Prüfung unserer Experten. 3. Kostenfreie Experten-Ersteinschätzung per E-Mail.
4. Erst nach diesen Schritten erfolgt die Beauftragung.

Mandantenbereich:

Als zusätzlichen Service erhalten Sie nach der Beauftragung Zugang zu unserem geschützten Mandatenbereich. Dort können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Fälle einsehen und haben volle Transparenz über den gesamten Prozess.

Häufig gestellte Fragen

Die Entfernung negativer Booking.com-Bewertungen erfordert häufig eine juristische Einzelfallprüfung. Entscheidend ist dabei unter anderem, ob tatsächlich ein Aufenthalt stattgefunden hat, ob unwahre Tatsachen behauptet wurden oder ob die Bewertung gegen Plattformrichtlinien verstößt.

Genau hierin liegt der Unterschied zu vielen günstigen Löschdiensten oder automatisierten Agenturangeboten. Dort werden häufig lediglich standardisierte Meldungen ohne individuelle rechtliche Prüfung eingereicht. Bei uns erfolgt die Bearbeitung hingegen ausschließlich über eine spezialisierte Partnerkanzlei mit juristischer Bewertung jedes einzelnen Falls.

Dadurch können rechtswidrige Bewertungen nicht nur gemeldet, sondern fundiert beanstandet und – sofern erforderlich – auch weitergehend rechtlich verfolgt werden.

Viele günstige Löschdienste oder automatisierte Anbieter werben mit schnellen und besonders preiswerten Lösungen. Die rechtliche Prüfung und Durchsetzung gegen Bewertungsplattformen stellt jedoch häufig eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung dar. Mehrere Gerichte haben bereits bestätigt, dass das entgeltliche Vorgehen gegen rechtswidrige Online-Bewertungen regelmäßig anwaltlicher Prüfung bedarf.

Gerade bei Booking.com-Bewertungen kommt es oft auf die konkrete rechtliche Argumentation, Plattformrichtlinien und die Bewertung des Einzelfalls an. Durch die Bearbeitung über unsere spezialisierte Partnerkanzlei erfolgt die Durchsetzung rechtlich fundiert, professionell und regelmäßig deutlich strukturierter als bei vielen nicht anwaltlichen Billigangeboten.

Nein. Nicht jede negative Bewertung ist automatisch rechtswidrig. Zulässige Meinungsäußerungen müssen grundsätzlich akzeptiert werden. Eine Löschung kommt jedoch häufig in Betracht, wenn unwahre Tatsachen behauptet, beleidigende Inhalte veröffentlicht oder Bewertungen ohne tatsächlichen Aufenthalt abgegeben wurden.

Beleidigungen, Schmähkritik oder rein herabsetzende Aussagen sind regelmäßig nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Solche Inhalte können häufig erfolgreich beanstandet und entfernt werden.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall sowie der Reaktionszeit der Plattform ab. In vielen Fällen erfolgt eine Rückmeldung innerhalb weniger Tage oder Wochen. Komplexere Fälle können jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Nein. Unsere Bearbeitung erfolgt erfolgsbasiert. Sie zahlen ausschließlich dann den Festpreis von 149,00 € zzgl. 19% MwSt., wenn die beanstandete Booking-Bewertung tatsächlich gelöscht werden konnte. Wir erheben keine versteckten Kosten wie zusätzliche Post- oder Gerichtsgebühren. Unser Festpreis beinhaltet alle auflaufenden Kosten.

Unter Umständen ja. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder geschäftsschädigenden Inhalten können neben der Löschung auch Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Dies muss jedoch immer individuell geprüft werden.

 
 

Ja! Bewertungen spielen für potenzielle Gäste eine entscheidende Rolle bei der Buchungsentscheidung. Bereits einzelne negative Bewertungen können das Vertrauen in eine Unterkunft erheblich beeinträchtigen und sich unmittelbar auf Buchungszahlen, Auslastung und Umsatz auswirken.

Gerade auf Plattformen wie Booking.com vergleichen Nutzer häufig mehrere Unterkünfte gleichzeitig und orientieren sich stark an Bewertungsdurchschnitt, Rezensionen und dem allgemeinen Eindruck anderer Gäste. Schlechte oder rechtswidrige Bewertungen können daher langfristig wirtschaftliche Nachteile verursachen.

Insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen, Fake-Bewertungen oder geschäftsschädigende Inhalte sollten deshalb nicht einfach hingenommen werden. Eine rechtliche Prüfung kann helfen, Risiken für Reputation und Umsatz frühzeitig zu reduzieren.