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Google-Bewertung löschen

Negative Google-Bewertung löschen lassen – rechtssicher & anwaltlich geprüft

Negative Google-Bewertungen können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen haben. Bereits einzelne Rezensionen beeinflussen das Vertrauen potenzieller Kunden und wirken sich unmittelbar auf Sichtbarkeit, Umsatz und Reputation aus. Rechtswidrige Bewertungen müssen jedoch nicht hingenommen werden. Wir unterstützen Unternehmen bundesweit bei der professionellen Entfernung unzulässiger Google-Bewertungen – ausschließlich über unsere spezialisierte Partnerkanzlei. Dadurch erfolgt die Prüfung und Durchsetzung stets rechtlich fundiert und individuell auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt.

Nicht jede negative Bewertung ist automatisch zulässig. Häufig bestehen Löschungsansprüche insbesondere bei: Bewertungen ohne tatsächlichen Kundenkontakt, unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Beleidigungen, Fake-Bewertungen, anonymen 1-Stern-Bewertungen, geschäftsschädigenden Falschdarstellungen So entschied beispielsweise das Landgericht Lübeck, dass Google Bewertungen prüfen und löschen muss, wenn kein tatsächlicher Kontakt zum Unternehmen nachgewiesen werden kann.

Auch Gerichte betonen regelmäßig, dass Bewertungsplattformen nach einer konkreten Beanstandung Prüfpflichten treffen. Erfolgt keine ausreichende Prüfung, kann ein Anspruch auf Entfernung bestehen. Gleichzeitig gilt: Zulässige Meinungsäußerungen bleiben grundsätzlich geschützt. Entscheidend ist daher immer die rechtliche Bewertung des konkreten Einzelfalls.

Wir prüfen Ihre negative Google-Bewertung individuell und rechtlich fundiert. Sollte eine Löschung rechtlich möglich erscheinen, erfolgt die weitere Durchsetzung ausschließlich über unsere spezialisierte Partnerkanzlei – professionell, strukturiert und mit deutlich höheren Erfolgsaussichten als bei vielen nicht anwaltlichen Löschdiensten oder günstigen Agenturangeboten. Dabei profitieren Sie von einem transparenten erfolgsbasierten Modell: Für jede erfolgreich gelöschte Bewertung berechnen wir einen Festpreis in Höhe von 149 € zzgl. 19 % MwSt. Sie zahlen dabei ausschließlich im Erfolgsfall – also nur dann, wenn Ihre negative Bewertung tatsächlich entfernt werden konnte.

Darüber hinaus prüfen wir in geeigneten Fällen auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Person, welche die Bewertung abgegeben hat. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Fake-Bewertungen oder geschäftsschädigende Inhalte können unter Umständen nicht nur gelöscht werden, sondern zusätzlich Ansprüche auf Schadensersatz begründen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Sie selbst finanzielle Ansprüche geltend machen können.

Ihre Vorteile bei Rechto

Bevor Sie uns beauftragen:

1. Digitalisierte Ersteinschätzung über unser Prüfsystem.
2. Nach Einreichung erfolgt eine weitere Prüfung unserer Experten. 3. Kostenfreie Experten-Ersteinschätzung per E-Mail.
4. Erst nach diesen Schritten erfolgt die Beauftragung.

Mandantenbereich:

Als zusätzlichen Service erhalten Sie nach der Beauftragung Zugang zu unserem geschützten Mandatenbereich. Dort können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Fälle einsehen und haben volle Transparenz über den gesamten Prozess.

Häufig gestellte Fragen

Die erfolgreiche Entfernung einer Google-Bewertung erfordert regelmäßig eine juristische Einzelfallprüfung. Es muss bewertet werden:

  • welche Rechtsverletzung vorliegt,
  • welche Argumentation erfolgversprechend ist,
  • welche Prüfpflichten Google treffen,
  • und welche Ansprüche konkret geltend gemacht werden können.

Genau hierin unterscheidet sich eine anwaltliche Bearbeitung von vielen automatisierten Billigangeboten. Während dort häufig standardisierte Meldungen ohne individuelle rechtliche Prüfung versendet werden, erfolgt bei uns die Durchsetzung über eine spezialisierte Partnerkanzlei mit juristischer Prüfung jedes einzelnen Falls.

Dadurch können Bewertungen nicht nur gemeldet, sondern rechtlich fundiert beanstandet und – sofern erforderlich – weitergehend verfolgt werden.

Viele günstige „Löschagenturen“ oder automatisierte Anbieter werben zwar mit schnellen Erfolgen, verfügen jedoch häufig nicht über die notwendige rechtliche Befugnis zur Erbringung solcher Leistungen. Mehrere Gerichte haben inzwischen bestätigt, dass das entgeltliche Vorgehen gegen Google-Bewertungen regelmäßig eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung darstellt. Unter anderem haben dies das LG Stuttgart, LG Hamburg, LG Berlin sowie das OLG Hamburg und OLG Frankfurt a. M. bestätigt.

Ja, auch reine Sternebewertungen ohne Text können angreifbar sein. Gerade bei anonymen Bewertungen ist oft unklar, ob überhaupt ein tatsächlicher Kundenkontakt bestanden hat. Kann dieser nicht ausreichend nachgewiesen werden, bestehen häufig gute Erfolgsaussichten für eine Löschung.

Eine erste Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass keine Ansprüche bestehen. Häufig kommt es auf die konkrete rechtliche Begründung und die richtige Argumentation an. Je nach Sachverhalt können weitere Maßnahmen gegenüber Google oder dem Verfasser der Bewertung geprüft werden.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall und der Reaktionszeit von Google ab. In vielen Fällen erfolgt eine Entscheidung innerhalb weniger Tage oder Wochen. Komplexere Fälle können jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Ja. Unsere Bearbeitung erfolgt erfolgsbasiert. Sie zahlen ausschließlich dann den Festpreis von 149,00 € zzgl. 19% MwSt., wenn die beanstandete Bewertung tatsächlich gelöscht werden konnte. Wir erheben keine versteckten Kosten wie zusätzliche Post- oder Gerichtsgebühren. Unser Festpreis beinhaltet alle auflaufenden Kosten.

Ja. Auch scheinbar positive Bewertungen können rechtswidrig sein, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder gegen Plattformrichtlinien verstoßen. Entscheidend ist nicht allein die Sterneanzahl, sondern der konkrete Inhalt der Bewertung.

Bei falschen oder widersprüchlichen Angaben gegenüber Google können sich spätere Erfolgsaussichten verschlechtern. Deshalb empfiehlt sich vor einer Meldung häufig eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts und der geeigneten Vorgehensweise.

Ja! Google-Bewertungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Wahrnehmung eines Unternehmens und spielen für potenzielle Kunden oft eine entscheidende Rolle bei der Auswahl eines Anbieters. Bereits einzelne negative Bewertungen können das Vertrauen beeinträchtigen und sich unmittelbar auf Anfragen, Neukunden und Umsatz auswirken.

Gerade bei lokalen Unternehmen vergleichen Nutzer häufig mehrere Anbieter direkt innerhalb von Google Maps oder der Google-Suche und orientieren sich stark an Sternebewertung, Rezensionen und Erfahrungsberichten anderer Kunden. Schlechte oder rechtswidrige Bewertungen können daher langfristig wirtschaftliche Nachteile verursachen und die Conversion-Rate deutlich senken.

Insbesondere Fake-Bewertungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder geschäftsschädigende Inhalte sollten deshalb nicht einfach hingenommen werden. Eine rechtliche Prüfung kann helfen, Risiken für Reputation, Sichtbarkeit und Umsatz frühzeitig zu minimieren.