Wir holen Ihnen die maximale Abfindung nach Kündigung
Schnell sein lohnt sich: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln unerlässlich. Ab Zugang des Kündigungsschreibens läuft die gesetzliche Drei-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
Wir analysieren Ihre Kündigung umfassend und prüfen, welche rechtlichen oder formalen Fehler der Arbeitgeber möglicherweise gemacht hat – nicht primär, um Ihre Weiterbeschäftigung zu erzwingen, sondern um Ihre Verhandlungsposition für eine möglichst hohe Abfindung zu stärken. Selbst wenn Ihre Kündigung formal korrekt sein sollte, lassen sich durch erfahrene anwaltliche Prozessführung oftmals dennoch überdurchschnittliche Abfindungen erzielen.
Das Ende eines Arbeitsverhältnisses kann für Sie eine Chance für einen beruflichen Neustart sein – insbesondere, wenn Sie diesen Übergang durch eine angemessene Abfindung finanziell absichern können. Wir unterstützen Sie dabei, eine bestmögliche Zahlung zu erreichen.
Mit unserer kostenlosen Checkliste zur Abfindung bei Kündigung als PDF behalten Sie alle wesentlichen Informationen – von wichtigen Fristen bis zu Berechnungsgrundlagen – übersichtlich im Blick. Jetzt gratis herunterladen und für den Ernstfall sicher ablegen!
Für Sie besteht dabei kein Kostenrisiko. Wir übernehmen sämtliche außergerichtlichen Kosten und arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis. Sie zahlen nur dann eine Vergütung, wenn für Sie tatsächlich eine Abfindung erzielt wird. Prüfen Sie jetzt online und unverbindlich Ihren Anspruch.
Ihre Vorteile bei Rechto
Bevor Sie uns beauftragen:
2. Nach Einreichung erfolgt eine weitere Prüfung unserer Experten. 3. Kostenfreie Experten-Ersteinschätzung per E-Mail.
4. Erst nach diesen Schritten erfolgt die Beauftragung.
Mandantenbereich:
Häufig gestellte Fragen
Eine Abfindung ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer, die typischerweise als finanzieller Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes vereinbart wird. Abfindungen stehen häufig im Zusammenhang mit Kündigungen oder Aufhebungsverträgen und dienen dazu, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich zu gestalten.
In der Praxis werden Abfindungen überwiegend dann gezahlt, wenn die Initiative zur Beendigung vom Arbeitgeber ausgeht. Durch eine Abfindungsvereinbarung können beide Seiten einen möglichen arbeitsgerichtlichen Streit über die Wirksamkeit der Kündigung vermeiden. Da ein solcher Rechtsstreit für den Arbeitgeber mit zeitlichen, finanziellen und organisatorischen Risiken verbunden sein kann, wird die Zahlung einer Abfindung oftmals als Mittel genutzt, um diese Unsicherheiten zu reduzieren und eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Für Sie fallen keinerlei versteckte Kosten an – weder Anwaltsgebühren noch Auslagen für Mahnbescheide oder vergleichbare Aufwendungen. Unsere Null-Kosten-Garantie gilt für das gesamte außergerichtliche Verfahren.
Die Nutzung unseres Services, die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Betreuung Ihres Falls sind für Sie auch dann vollständig kostenfrei, wenn kein Erfolg erzielt wird. Nur im Erfolgsfall behalten wir eine geringe Erfolgs- und Auslagenvergütung in Höhe von 19 % zuzüglich MwSt. (insgesamt 22,61 %) ein. Damit sind sämtliche Kosten des Rechtsdienstleisters abgedeckt – vom Mahnverfahren über unsere Partneranwälte und außergerichtliche Verfahrenskosten bis hin zum Postversand.
Ein Beispiel: Wird Ihre Abfindung erfolgreich durchgesetzt und wir können eine Abfindung in Höhe von 12.000 € durchsetzen, erhalten Sie direkt rund 9.287 € ausgezahlt. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die den Fall übernimmt, erheben wir keine Erfolgs- und Auslagenvergütung.
Die erste digitale Vorprüfung führen Sie selbst in weniger als einer Minute durch. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie anschließend alle relevanten Unterlagen direkt hochladen. Unsere Experten prüfen und bewerten diese in der Regel innerhalb von 3–5 Tagen. Nach Beauftragung erfolgt die anschließende außergerichtliche Durchsetzung meist innerhalb von 2 bis 8 Wochen – abhängig davon, wie schnell der Makler reagiert.
Nein. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und setzen Ihre Ansprüche professionell und rechtssicher durch.
Die Höhe einer Abfindung lässt sich nicht allgemein vorhersagen, da sie in der Regel das Ergebnis individueller Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. Maßgeblich für den Verhandlungserfolg sind eine fundierte rechtliche Argumentation sowie eine strategisch kluge Vorgehensweise.
In der Praxis orientieren sich viele Abfindungsangebote an einer verbreiteten Berechnungsformel, bei der insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das monatliche Bruttoentgelt berücksichtigt werden. Daneben können auch weitere persönliche und betriebliche Faktoren eine Rolle spielen, etwa Alter, Qualifikation, wirtschaftliche Lage des Unternehmens oder soziale Gesichtspunkte. Diese Parameter beeinflussen häufig den Rahmen, innerhalb dessen eine Abfindung üblicherweise verhandelt wird.
Sie haben die Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung zu wehren und so entweder eine Abfindung auszuhandeln oder eine Weiterbeschäftigung anzustreben. Entscheidend ist jedoch, dass Sie schnell handeln: Nach Zugang der Kündigung bleibt Ihnen lediglich eine Frist von drei Wochen, um rechtliche Schritte einzuleiten. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn sie rechtlich angreifbar wäre.
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte umfassend zu wahren und die für Sie bestmögliche Lösung zu erzielen. Auf Wunsch können Sie auch uns beauftragen – vollständig risikofrei und ohne versteckte Kosten.
Die wichtigste Regel lautet: Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag niemals, ohne den Inhalt zuvor sorgfältig zu prüfen.
Der Vertragsentwurf stammt in der Regel vom Arbeitgeber und ist daher häufig zu dessen Vorteil gestaltet. In vielen Fällen lässt sich jedoch durch Verhandlungen ein für Sie wesentlich günstigeres Ergebnis erzielen. Haben Sie den Vertrag jedoch einmal unterzeichnet, ist eine nachträgliche Änderung meist nur schwer oder gar nicht mehr möglich.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich vor der Unterzeichnung rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Position optimal zu sichern und das bestmögliche Ergebnis für sich zu erreichen.
Eine pauschale Aussage zur Dauer ist leider nicht möglich.
In vielen Fällen lässt sich jedoch innerhalb weniger Wochen eine Lösung finden. Die tatsächliche Dauer hängt immer von den konkreten Umständen Ihres Falls ab – insbesondere davon, wie schnell und konstruktiv sich eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln lässt.
Auch wenn es einmal etwas länger dauern sollte, besteht in der Regel kein Anlass zur Sorge: In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle erzielen unsere Partneranwälte sehr gute Ergebnisse für ihre Mandantinnen und Mandanten.
