Ihre Ansprüche bei Flugverspätung oder Flugausfall – schnell, digital und risikofrei
Beispiel: Ihre vierköpfige Familie fliegt von New York nach Frankfurt. Wegen eines technischen Defekts am Flugzeug hebt der Flug erst 4 Stunden verspätet ab. Da der Start außerhalb der EU liegt, aber sich der Zielort innerhalb der EU befindet, gilt die EU-Verordnung. Für eine Langstrecke über 3.500 km stehen Ihnen 600 € pro Person zu – insgesamt also 2.400 € Entschädigung.
Neben der Entschädigung stehen Ihnen bereits ab 2 Stunden Verspätung Betreuungsleistungen zu, wie Verpflegung, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf Hotelübernachtung mit Transfer.
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos, setzen Ihre Entschädigung vollständig erfolgsbasiert durch und Sie tragen kein Kostenrisiko. Mit unserer kostenlosen Checkliste zu Fluggastrechten als PDF haben Sie alle wichtigen Informationen kompakt im Überblick. Jetzt gratis herunterladen und für die nächste Reise bereithalten!
Ihre Vorteile bei Rechto
Bevor Sie uns beauftragen:
2. Nach Einreichung erfolgt eine weitere Prüfung unserer Experten. 3. Kostenfreie Experten-Ersteinschätzung per E-Mail.
4. Erst nach diesen Schritten erfolgt die Beauftragung.
Mandantenbereich:
Häufig gestellte Fragen
Nein. Für Sie entstehen im gesamten außergerichtlichen Verfahren keinerlei Kosten oder Gebühren. Die Prüfung Ihres Anspruchs, die Bearbeitung Ihres Falls sowie die außergerichtliche Geltendmachung gegenüber der Fluggesellschaft erfolgen vollständig auf Erfolgsbasis.
Kommt es zu keiner erfolgreichen Durchsetzung Ihres Anspruchs, zahlen Sie nichts.
Nur im Erfolgsfall behalten wir eine Erfolgs- und Auslagenvergütung in Höhe von 25 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (insgesamt 29,75 %) der erfolgreich realisierten Entschädigung ein. Die verbleibende Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Bankkonto.
Beispiel: Wird für Sie eine Flugentschädigung in Höhe von 600 € erfolgreich durchgesetzt, erhalten Sie 421,50 € ausgezahlt. Die Erfolgs- und Auslagenvergütung beträgt 178,50 € und deckt sämtliche Kosten der außergerichtlichen Anspruchsdurchsetzung durch Rechto ab.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten der Anspruchsdurchsetzung übernimmt, verzichten wir auf die Erfolgs- und Auslagenvergütung.
Die Dauer bis zur Auszahlung kann je nach Fall unterschiedlich sein. Einfluss darauf haben unter anderem die konkreten Umstände des Fluges, die jeweilige Airline und deren Bereitschaft zur Zusammenarbeit sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. In manchen Fällen kann es zudem erforderlich sein, zunächst ein Musterverfahren zu führen. Eine verbindliche Zeitangabe ist daher leider nicht möglich. Wir informieren Sie jedoch regelmäßig über den aktuellen Stand und Sie können den Fortschritt Ihres Falls jederzeit bequem in Ihrem Mandantenbereich einsehen.
Nein. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und setzen Ihre Ansprüche professionell und rechtssicher durch.
Ja. In vielen Fällen können Ansprüche auch für zurückliegende Flüge geltend gemacht werden. Nach deutschem Recht verjähren Entschädigungsansprüche in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Jahresende des Flugdatums. In anderen Ländern können jedoch abweichende – kürzere oder längere – Fristen gelten. Reichen Sie Ihren Fall daher am besten zeitnah bei uns ein.
Ja. Sie können Entschädigungsansprüche auch für andere Fluggäste einreichen, selbst wenn Sie nicht selbst mitgereist sind. Die Entschädigung steht jedoch immer der Person zu, die tatsächlich geflogen ist – unabhängig davon, wer den Flug gebucht oder bezahlt hat (z. B. bei Dienstreisen). Wichtig ist: Nur der tatsächliche Fluggast darf die erforderlichen Unterlagen und Vollmachten unterschreiben.
Geben Sie bei der Fallmeldung daher ausschließlich die Namen und Adressen der Personen an, die tatsächlich geflogen sind. Wenn Sie die Angelegenheit für jemand anderen übernehmen, können Sie Ihre eigenen Kontaktinformationen (E-Mail, Telefonnummer) angeben.
Auch Kinder haben Anspruch auf Entschädigung, sofern für sie ein Ticket bezahlt wurde. Der Anspruch ist genauso hoch wie bei Erwachsenen und hängt weder vom Alter noch davon ab, ob das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte.
Ja. Auch bei Pauschalreisen gelten die europäischen Fluggastrechte vollständig. Wenn Ihr Flug verspätet war, ausgefallen ist oder Sie nicht befördert wurden, haben Sie – unabhängig vom Reiseveranstalter – Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Verordnung. Diese Entschädigung steht Ihnen zusätzlich zu möglichen Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter wegen Reisemängeln zu.
Für die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigen wir in der Regel keine Buchungs- oder Reisedokumente. In bestimmten Konstellationen kann es jedoch vorkommen, dass wir diese Unterlagen nachträglich anfordern müssen. Um den Ablauf möglichst schnell und reibungslos zu gestalten, empfehlen wir daher, Ihre Dokumente bereits bei der Fallerstellung hochzuladen. So vermeiden Sie späteren Mehraufwand, insbesondere falls für eine gerichtliche Durchsetzung Bordkarten, Buchungsbestätigungen oder andere Reisedaten erforderlich werden.
