Ihre Ansprüche bei Flugverspätung oder Flugausfall – schnell, digital und risikofrei
Beispiel: Ihre vierköpfige Familie fliegt von New York nach Frankfurt. Wegen eines technischen Defekts am Flugzeug hebt der Flug erst 4 Stunden verspätet ab. Da der Start außerhalb der EU liegt, aber sich der Zielort innerhalb der EU befindet, gilt die EU-Verordnung. Für eine Langstrecke über 3.500 km stehen Ihnen 600 € pro Person zu – insgesamt also 2.400 € Entschädigung.
Neben der Entschädigung stehen Ihnen bereits ab 2 Stunden Verspätung Betreuungsleistungen zu, wie Verpflegung, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf Hotelübernachtung mit Transfer.
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos, setzen Ihre Entschädigung vollständig erfolgsbasiert durch und Sie tragen kein Kostenrisiko. Mit unserer kostenlosen Checkliste zu Fluggastrechten als PDF haben Sie alle wichtigen Informationen kompakt im Überblick. Jetzt gratis herunterladen und für die nächste Reise bereithalten!
Ihre Vorteile bei Rechto
Bevor Sie uns beauftragen:
2. Nach Einreichung erfolgt eine weitere Prüfung unserer Experten. 3. Kostenfreie Experten-Ersteinschätzung per E-Mail.
4. Erst nach diesen Schritten erfolgt die Beauftragung.
Mandantenbereich:
Häufig gestellte Fragen
Nein. Für Sie fallen keinerlei versteckte Kosten an – weder Anwaltsgebühren noch Auslagen für Mahnbescheide oder vergleichbare Aufwendungen. Unsere Null-Kosten-Garantie gilt für das gesamte außergerichtliche Verfahren.
Die Nutzung unseres Services, die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Betreuung Ihres Falls sind für Sie auch dann vollständig kostenfrei, wenn kein Erfolg erzielt wird. Nur im Erfolgsfall behalten wir eine geringe Erfolgs- und Auslagenvergütung in Höhe von 25 % zuzüglich MwSt. (insgesamt 29,75 %) ein. Damit sind sämtliche Kosten des Rechtsdienstleisters abgedeckt – vom Mahnverfahren über unsere Partneranwälte und außergerichtliche Verfahrenskosten bis hin zum Postversand.
Ein Beispiel: Wird Ihre Forderung erfolgreich durchgesetzt und wir können eine Entschädigung in Höhe von 600 € geltend machen (z.B. Flug von Miami nach Franfurt - 1 Person), erhalten Sie direkt rund 422 € ausgezahlt. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die den Fall übernimmt, erheben wir keine Erfolgs- und Auslagenvergütung.
Die Dauer bis zur Auszahlung kann je nach Fall unterschiedlich sein. Einfluss darauf haben unter anderem die konkreten Umstände des Fluges, die jeweilige Airline und deren Bereitschaft zur Zusammenarbeit sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. In manchen Fällen kann es zudem erforderlich sein, zunächst ein Musterverfahren zu führen. Eine verbindliche Zeitangabe ist daher leider nicht möglich. Wir informieren Sie jedoch regelmäßig über den aktuellen Stand und Sie können den Fortschritt Ihres Falls jederzeit bequem in Ihrem Mandantenbereich einsehen.
Nein. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und setzen Ihre Ansprüche professionell und rechtssicher durch.
Ja. In vielen Fällen können Ansprüche auch für zurückliegende Flüge geltend gemacht werden. Nach deutschem Recht verjähren Entschädigungsansprüche in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Jahresende des Flugdatums. In anderen Ländern können jedoch abweichende – kürzere oder längere – Fristen gelten. Reichen Sie Ihren Fall daher am besten zeitnah bei uns ein.
Ja. Sie können Entschädigungsansprüche auch für andere Fluggäste einreichen, selbst wenn Sie nicht selbst mitgereist sind. Die Entschädigung steht jedoch immer der Person zu, die tatsächlich geflogen ist – unabhängig davon, wer den Flug gebucht oder bezahlt hat (z. B. bei Dienstreisen). Wichtig ist: Nur der tatsächliche Fluggast darf die erforderlichen Unterlagen und Vollmachten unterschreiben.
Geben Sie bei der Fallmeldung daher ausschließlich die Namen und Adressen der Personen an, die tatsächlich geflogen sind. Wenn Sie die Angelegenheit für jemand anderen übernehmen, können Sie Ihre eigenen Kontaktinformationen (E-Mail, Telefonnummer) angeben.
Auch Kinder haben Anspruch auf Entschädigung, sofern für sie ein Ticket bezahlt wurde. Der Anspruch ist genauso hoch wie bei Erwachsenen und hängt weder vom Alter noch davon ab, ob das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte.
Ja. Auch bei Pauschalreisen gelten die europäischen Fluggastrechte vollständig. Wenn Ihr Flug verspätet war, ausgefallen ist oder Sie nicht befördert wurden, haben Sie – unabhängig vom Reiseveranstalter – Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Verordnung. Diese Entschädigung steht Ihnen zusätzlich zu möglichen Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter wegen Reisemängeln zu.
Für die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigen wir in der Regel keine Buchungs- oder Reisedokumente. In bestimmten Konstellationen kann es jedoch vorkommen, dass wir diese Unterlagen nachträglich anfordern müssen. Um den Ablauf möglichst schnell und reibungslos zu gestalten, empfehlen wir daher, Ihre Dokumente bereits bei der Fallerstellung hochzuladen. So vermeiden Sie späteren Mehraufwand, insbesondere falls für eine gerichtliche Durchsetzung Bordkarten, Buchungsbestätigungen oder andere Reisedaten erforderlich werden.
