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Reisemängel

Ihre Ansprüche bei Reisemängeln – schnell, digital und erfolgsbasiert

Reisemängel können jeden Urlaub ruinieren – doch viele wissen nicht, dass sie oft deutliche Entschädigungen verlangen können. Wir setzen Ihre Ansprüche bei Pauschalreisen, Unterkünften (z.B. über Airbnb), Kreuzfahrten und Wohnmobil-Reisen schnell und vollständig erfolgsbasiert durch. Für Sie entsteht kein Kostenrisiko: Nur bei Erfolg fällt eine geringe Vergütung an.

Bei Pauschalreisen gelten die strengen Schutzregeln der EU-Pauschalreise-Richtlinie (§§ 651a–651y BGB). Bereits kleine Abweichungen vom gebuchten Standard können eine Reisepreisminderung rechtfertigen. Die Frankfurter Tabelle liefert dabei Orientierung: Beispielsweise wurden 20–25 % Minderung für eine defekte Klimaanlage in warmen Ländern zugesprochen, 10–20 % bei starkem Baulärm oder 30–40 % bei erheblichen Sauberkeits- oder Hygienemängeln.

Ein typisches Beispiel: Sie buchen ein Hotel mit Meerblick, Klimaanlage und Poolanlage. Vor Ort fehlt der Meerblick, die Klimaanlage funktioniert nicht und der Pool ist geschlossen. In ähnlichen Fällen erhielten Reisende insgesamt 30–45 % des Reisepreises zurück.

Auch bei Unterkünften (ohne Pauschalreise) können Sie Ansprüche geltend machen, wenn etwa Schimmel, fehlende Ausstattung oder massive Verschmutzungen vorliegen – Minderungen zwischen 10 und 40 % sind keine Seltenheit. Bei Kreuzfahrten führen Routenänderungen, Kabinenmängel oder Hafenausfälle häufig zu Entschädigungen von 20–70 %. Selbst bei Wohnmobilen berechtigen defekte Sanitäranlagen oder technische Ausfälle zu Minderungen von 20–40 %.

Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenlos, bewerten Ihren Fall rechtlich und setzen Ihre Entschädigung für Sie durch – einfach, digital und ohne Risiko. So sorgen wir dafür, dass ein missratener Urlaub zumindest finanziell ausgeglichen wird. Mit unserer kostenlosen Checkliste zu Reisemängeln als PDF haben Sie alle wichtigen Informationen – inklusive aller Mangelarten und Richtwerte – kompakt zur Hand. Jetzt gratis herunterladen und für den nächsten Urlaub im Koffer verstauen!

Ihre Vorteile bei Rechto

Bevor Sie uns beauftragen:

1. Digitalisierte Ersteinschätzung über unser Prüfsystem.
2. Nach Einreichung erfolgt eine weitere Prüfung unserer Experten. 3. Kostenfreie Experten-Ersteinschätzung per E-Mail.
4. Erst nach diesen Schritten erfolgt die Beauftragung.

Mandantenbereich:

Als zusätzlichen Service erhalten Sie nach der Beauftragung Zugang zu unserem geschützten Mandatenbereich. Dort können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Fälle einsehen und haben volle Transparenz über den gesamten Prozess.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Für Sie fallen keinerlei versteckte Kosten an – weder Anwaltsgebühren noch Auslagen für Mahnbescheide oder vergleichbare Aufwendungen. Unsere Null-Kosten-Garantie gilt für das gesamte außergerichtliche Verfahren.

Die Nutzung unseres Services, die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Betreuung Ihres Falls sind für Sie auch dann vollständig kostenfrei, wenn kein Erfolg erzielt wird. Nur im Erfolgsfall behalten wir eine geringe Erfolgs- und Auslagenvergütung in Höhe von 25 % zuzüglich MwSt. (insgesamt 29,75 %) ein. Damit sind sämtliche Kosten des Rechtsdienstleisters abgedeckt – vom Mahnverfahren über unsere Partneranwälte und außergerichtliche Verfahrenskosten bis hin zum Postversand.

Ein Beispiel: Wird Ihre Forderung erfolgreich durchgesetzt und wir können eine Erstattung in Höhe von 800 € geltend machen, erhalten Sie direkt rund 562 € ausgezahlt. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die den Fall übernimmt, erheben wir keine Erfolgs- und Auslagenvergütung.

Die erste digitale Vorprüfung führen Sie selbst in weniger als einer Minute durch. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie anschließend alle relevanten Unterlagen direkt hochladen. Unsere Experten prüfen und bewerten diese in der Regel innerhalb von 3–5 Tagen. Nach Beauftragung erfolgt die anschließende außergerichtliche Durchsetzung meist innerhalb von 4 bis 12 Wochen – abhängig davon, wie schnell der Reiseanbieter reagiert.

Nein. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und setzen Ihre Ansprüche professionell und rechtssicher durch.

Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reise nicht das bietet, was vertraglich zugesichert wurde, und die Abweichung den Nutzen oder Komfort der Reise deutlich beeinträchtigt. Kleine, vorübergehende Störungen, die den Reiseablauf kaum beeinflussen, gelten hingegen meist nur als bloße Unannehmlichkeit und begründen keine Ansprüche.

Sehr wichtig. Die Meldung gibt dem Veranstalter oder Vermieter die Chance, den Mangel zu beheben – und sie ist in vielen Fällen Voraussetzung dafür, später Minderungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Wird der Mangel nicht angezeigt, obwohl Abhilfe möglich gewesen wäre, können Ansprüche reduziert oder sogar vollständig ausgeschlossen sein.

 Eine gute Dokumentation ist entscheidend, um später Ansprüche durchzusetzen. Wichtig sind vor allem Fotos und Videos, die den Mangel eindeutig festhalten. Ebenso hilfreich sind schriftliche Bestätigungen – etwa von der Rezeption, dem Veranstalter oder dem Support der Unterkunft. Wenn andere Reisende den Mangel ebenfalls bemerkt haben, können Zeugenaussagen oder ein gemeinsames Mängelprotokoll den Nachweis zusätzlich stärken.

 Sie können Ihre Ansprüche in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach Reiseende durchsetzen. Wichtig ist, dass Sie auftretende Mängel bereits während der Reise möglichst genau dokumentieren und dem Reiseveranstalter zeitnah melden. Eine schriftliche Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Ihrer Rückkehr stärkt Ihre Position und erleichtert die spätere Anspruchsdurchsetzung.