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Maklerprovision

Maklerprovision zurückfordern – wir setzen Ihre Ansprüche durch!

In vielen Fällen wurde Mietern oder Käufern eine Maklerprovision auferlegt, obwohl diese gesetzlich vom Vermieter zu tragen wäre oder ein wirksamer Provisionsanspruch nicht besteht. Dies betrifft insbesondere Deutschland und Österreich (Bestellerprinzip) sowie Spanien nach der LAU-Reform 2023. Zudem sind Maklerverträge – insbesondere beim Immobilienkauf – häufig widerrufbar, da sie per Telefon, E-Mail oder online geschlossen werden. Fehlt eine ordnungsgemäße oder vollständige Widerrufsbelehrung, kann die Provision auch lange nach Vertragsschluss zurückgefordert werden. Eine Rückforderung kommt darüber hinaus in Betracht, wenn kein wirksamer Maklervertrag vorliegt, der Vertrag wirksam widerrufen wurde, der Makler wesentliche Aufklärungs- oder Informationspflichten verletzt hat (z. B. das Verschweigen von Mängeln oder falsche Angaben im Exposé), oder wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.

Besonders auf Mallorca kommt es dennoch häufig vor, dass Makler die Wohnungsnot ausnutzen und Mieter rechtswidrig eine Provision in Rechnung stellen. Eine Abwälzung der Provision auf den Mieter ist – unabhängig von der Vertragsgestaltung oder der Vertragslaufzeit – gesetzlich unzulässig.

Mit unserer kostenlosen Checkliste zur Maklerprovision als PDF behalten Sie alle wichtigen Informationen – von gesetzlichen Vorgaben bis zu typischen Fehlerquellen – übersichtlich im Blick. Jetzt gratis herunterladen und sicher für Ihren nächsten Miet- oder Immobilienfall ablegen!

Unsere Erstprüfung erfolgt für Sie kostenfrei und unverbindlich. Nur bei bestehender Erfolgsaussicht gehen wir für Sie gegen den Makler vor. Sie tragen dabei kein Kostenrisiko.

Ihre Vorteile bei Rechto

Bevor Sie uns beauftragen:

1. Digitalisierte Ersteinschätzung über unser Prüfsystem.
2. Nach Einreichung erfolgt eine weitere Prüfung unserer Experten. 3. Kostenfreie Experten-Ersteinschätzung per E-Mail.
4. Erst nach diesen Schritten erfolgt die Beauftragung.

Mandantenbereich:

Als zusätzlichen Service erhalten Sie nach der Beauftragung Zugang zu unserem geschützten Mandatenbereich. Dort können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Fälle einsehen und haben volle Transparenz über den gesamten Prozess.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Für Sie fallen keinerlei versteckte Kosten an – weder Anwaltsgebühren noch Auslagen für Mahnbescheide oder vergleichbare Aufwendungen. Unsere Null-Kosten-Garantie gilt für das gesamte außergerichtliche Verfahren.

Die Nutzung unseres Services, die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Betreuung Ihres Falls sind für Sie auch dann vollständig kostenfrei, wenn kein Erfolg erzielt wird. Nur im Erfolgsfall behalten wir eine geringe Erfolgs- und Auslagenvergütung in Höhe von 39 % zuzüglich MwSt. (insgesamt 46,41 %) ein. Damit sind sämtliche Kosten des Rechtsdienstleisters abgedeckt – vom Mahnverfahren über unsere Partneranwälte und außergerichtliche Verfahrenskosten bis hin zum Postversand.

Beispiel: Wird Ihre Forderung erfolgreich durchgesetzt und wir können Ihre Maklerprovision in Höhe von 3.000 € zurückholen, behalten wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Erfolgs- und Auslagenvergütung von 39 % zzgl. MwSt. (insgesamt 46,41 %) ein.

Sie erhalten damit rund 1.607,70 € direkt ausgezahlt.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die den Fall übernimmt, erheben wir keine Erfolgs- und Auslagenvergütung.

Seit der LAU-Reform 2023 müssen bei Mietverträgen für den Hauptwohnsitz (vivienda habitual) die Maklerkosten immer vom Vermieter getragen werden. Viele Makler – besonders auf Mallorca – versuchen dies zu umgehen, indem sie 11-Monats-Verträge oder unklare Vertragszwecke verwenden, um den Eindruck eines „temporären“ Mietverhältnisses zu erzeugen. Doch die Vertragsdauer ist rechtlich irrelevant: Entscheidend ist allein, ob der Mieter die Wohnung als Hauptwohnsitz nutzt. Wird die Immobilie dauerhaft bewohnt, gilt automatisch das LAU, auch wenn nur 11 Monate im Vertrag stehen. Damit haben selbst Mieter mit einem 11-Monats-Vertrag vollen Anspruch auf Rückforderung rechtswidrig erhobener Maklerprovisionen.

Maklerverträge werden häufig telefonisch, per E-Mail oder online geschlossen. Dann handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft – es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung oder wird sie falsch erteilt, kann der Vertrag lange nach Abschluss noch widerrufen werden.
In solchen Fällen muss die bereits gezahlte Provision regelmäßig zurückgezahlt werden.

Die erste digitale Vorprüfung führen Sie selbst in weniger als einer Minute durch. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie anschließend alle relevanten Unterlagen direkt hochladen. Unsere Experten prüfen und bewerten diese in der Regel innerhalb von 3–5 Tagen. Nach Beauftragung erfolgt die anschließende außergerichtliche Durchsetzung meist innerhalb von 2 bis 8 Wochen – abhängig davon, wie schnell der Makler reagiert.

Nein. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und setzen Ihre Ansprüche professionell und rechtssicher durch.