Grundsatzentscheidung in Baden-Württemberg: Gericht erklärt zahlreiche Corona-Soforthilfe-Rückforderungen für rechtswidrig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am 8. Oktober 2025 entschieden, dass zahlreiche Rückforderungen der Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg rechtswidrig waren. Mehrere Rückforderungsbescheide wurden aufgehoben.
In seiner Mitteilung vom 9. Oktober 2025 stellte der Gerichtshof klar, dass es für die massenhaften Rückforderungen an einer tragfähigen rechtlichen Grundlage fehlte. Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer im Land markiert das Urteil einen entscheidenden Einschnitt.
Klare Vorgaben fehlten – Rückforderungen unzulässig
Im Zentrum der Entscheidung standen die ursprünglichen Bewilligungsbescheide für die Corona-Soforthilfe. Nach Auffassung des Gerichts war daraus nicht eindeutig ersichtlich, dass Antragsteller nachträglich ihre tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben für die ersten drei Monate nach Antragstellung offenlegen und mit der Bewilligungsstelle abrechnen mussten.
Diese fehlende Bestimmtheit gehe zulasten der Behörde. Wer staatliche Leistungen gewährt, müsse die Voraussetzungen klar und verständlich formulieren. Eine spätere Rückforderung könne nicht auf unklaren oder missverständlichen Vorgaben gestützt werden.
Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Verfahren im Überblick
In den entschiedenen Fällen ging es um typische Konstellationen aus der Hochphase der Pandemie:
Ein selbstständiger Unternehmer hatte im Frühjahr 2020 Soforthilfe erhalten, nachdem seine Umsätze infolge des Lockdowns massiv eingebrochen waren. Nachdem sich die wirtschaftliche Lage wieder stabilisierte, verlangte die zuständige Förderbank einen erheblichen Teil der Hilfe zurück.
Ein weiteres Verfahren betraf ein Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, dessen Geschäft während des ersten Lockdowns nahezu vollständig zum Erliegen gekommen war. Auch hier wurde eine Rückzahlung gefordert.
Bereits die Vorinstanzen – unter anderem das Verwaltungsgericht Stuttgart und das Verwaltungsgericht Karlsruhe – hatten die Rückforderungsbescheide aufgehoben. Der VGH bestätigte diese Entscheidungen nun.
Nach Ansicht der Richter lag zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils ein erheblicher pandemiebedingter Umsatzeinbruch vor. Eine spätere wirtschaftliche Erholung rechtfertige keine Rückforderung, wenn die ursprünglichen Bescheide keine klare Grundlage dafür enthielten.
Vertrauensschutz als zentrales Prinzip
Das Gericht betonte zudem, dass es sich bei der Corona-Soforthilfe um eine staatliche Zuwendung handelte – nicht um ein Darlehen. Eine nachträgliche Korrektur sei nur zulässig, wenn falsche Angaben gemacht wurden. In den entschiedenen Fällen war das nicht gegeben.
Damit stärkt das Urteil den Vertrauensschutz: Wer sich in einer außergewöhnlichen Krisensituation auf staatliche Zusagen verlassen hat, darf grundsätzlich erwarten, dass diese Bestand haben.
Relevanz für zahlreiche weitere Verfahren
Während der Corona-Pandemie wurden in Baden-Württemberg rund 245.000 Soforthilfen mit einem Gesamtvolumen von etwa 2,3 Milliarden Euro ausgezahlt. In zehntausenden Fällen kam es später zu Rückforderungen in erheblicher Höhe.
Noch immer sind zahlreiche Verfahren anhängig. Das aktuelle Urteil dürfte daher über die entschiedenen Einzelfälle hinaus Wirkung entfalten – insbesondere in Konstellationen, in denen Rückforderungen allein auf eine nachträgliche Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben gestützt wurden.
Betroffene sollten prüfen, welche Regelungen konkret in ihrem Bewilligungsbescheid enthalten waren und ob rechtliche Schritte noch möglich sind.
Signalwirkung über Baden-Württemberg hinaus
Die Entscheidung könnte auch für andere Bundesländer von erheblicher Bedeutung sein. In vielen Ländern wurden Corona-Soforthilfen unter ähnlichen Rahmenbedingungen gewährt und später ebenfalls teilweise zurückgefordert.
Sollten die Bewilligungsbescheide oder Förderrichtlinien dort vergleichbare Unklarheiten aufweisen, könnte die Argumentation des VGH auch außerhalb Baden-Württembergs herangezogen werden. Zwar entfaltet das Urteil unmittelbar nur Bindungswirkung für das Land Baden-Württemberg, in der juristischen Praxis werden vergleichbare Entscheidungen jedoch häufig als Orientierung für andere Gerichte genutzt.
Für betroffene Unternehmen in anderen Bundesländern lohnt sich daher ein genauer Blick auf die jeweilige Ausgestaltung der Förderbedingungen.
Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen
Mit seiner Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wichtige Maßstäbe für den Umgang mit staatlichen Förderprogrammen gesetzt. Unklare Vorgaben dürfen nicht im Nachhinein zulasten der Antragsteller ausgelegt werden.
Das Urteil sorgt damit für mehr Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns – gerade in außergewöhnlichen Krisenzeiten.
Ihre Rechte bei Corona-Rückforderungsbescheiden – und wie wir Sie unterstützen können
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind von Rückforderungsbescheiden zur Corona-Soforthilfe betroffen. Nicht selten beruhen diese Bescheide auf unklaren Bewilligungsbedingungen oder nachträglich geänderten Berechnungsmaßstäben.
Wichtig: Nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig.
Eine individuelle Prüfung kann klären, ob und wie Sie sich erfolgreich dagegen wehren können.
Welche Möglichkeiten bestehen?
Je nach Sachlage kommen insbesondere folgende Schritte in Betracht:
✅ Prüfung der Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheids
✅ Einlegung eines fristgerechten Widerspruchs
✅ Beantragung der Aussetzung der Vollziehung (damit vorerst nicht gezahlt werden muss)
✅ Vertretung im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht
✅ Rückforderung bereits gezahlter Beträge, wenn der Bescheid rechtswidrig war
Gerade bei unklar formulierten Bewilligungsbescheiden oder fehlender Transparenz bei der Berechnung bestehen häufig gute Erfolgsaussichten.
Unsere Unterstützung – kostenfrei und unverbindlich geprüft
Wir prüfen Ihren Rückforderungsbescheid kostenfrei und unverbindlich.
✅ Sie reichen uns Ihre Unterlagen digital ein.
✅ Wir analysieren die Erfolgsaussichten.
✅ Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Chancen und Risiken.
✅ Nachdem Sie uns risikolos beauftragt haben, übernehmen wir:
die vollständige Kommunikation mit der Behörde,
die Einlegung des Widerspruchs,
sowie – falls erforderlich – die Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Vertretung auf Erfolgsbasis
Unsere Tätigkeit erfolgt auf Erfolgsbasis. Das bedeutet:
Sie tragen kein unnötiges Kostenrisiko. Unser Honorar fällt nur im Erfolgsfall an – transparent und nachvollziehbar.
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist das ein wichtiger Faktor, um ihre Rechte ohne finanziellen Druck durchzusetzen.
Jetzt Bescheid prüfen lassen
Rückforderungsbescheide enthalten oft kurze Fristen. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert Rechtsnachteile.
Lassen Sie daher frühzeitig prüfen, ob sich ein Vorgehen lohnt.
Eine rechtliche Überprüfung schafft Klarheit – und kann im besten Fall hohe Rückzahlungen verhindern oder bereits gezahlte Beträge sichern.
Wenn Sie betroffen sind, unterstützen wir Sie gerne bei den nächsten Schritten.
Weitere Informationen finden Sie unter: Rückforderung Corona-Soforthilfen
