Vorsicht bei angeblicher Düsseldorfer Insolvenz-Kanzlei: Hinweise auf betrügerisches Sonderposten-Angebot
Aktuell kursiert im geschäftlichen Umfeld eine E-Mail mit dem Betreff
„Aktuelle Sonderposten – Nur solange der Vorrat reicht“.
Darin werden Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge sowie weitere Betriebsausstattung aus angeblich laufenden Insolvenzverfahren angeboten. Als Absender tritt eine vermeintliche „Kanzlei Rausch“ aus Düsseldorf auf.
Nach unseren Recherchen existiert diese Kanzlei jedoch nicht. Es sprechen zahlreiche Anzeichen dafür, dass es sich um eine gezielte Betrugsmasche handelt.
Seriöse Aufmachung – aber keine nachweisbare Zulassung
Die E-Mail ist professionell formuliert und enthält detaillierte Angaben zu angebotenen Vermögenswerten. Laut Darstellung sollen sowohl Einzelposten als auch größere Mengen flexibel bestellbar sein. Die Abwicklung erfolge „unkompliziert per E-Mail“.
Zusätzlich wird eine kostenfreie Lieferung innerhalb des DACH-Raums ab einem Netto-Bestellwert von 2.000 Euro in Aussicht gestellt.
Als Ansprechpartner werden eine Person namens „Hans-Michael Rausch“ sowie eine Mitarbeiterin „Simone Amberg“ genannt. Angegeben sind:
eine Adresse in Düsseldorf (Bruchstraße)
eine Telefonnummer
die E-Mail-Adresse kontakt@rakanzlei.net
ein beigefügtes PDF mit einer angeblichen Bestandsübersicht
Eine Überprüfung im offiziellen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer zeigt jedoch: Ein Rechtsanwalt mit dem genannten Namen ist dort nicht registriert.
Das bundesweite Verzeichnis führt sämtliche in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Eine fehlende Eintragung bedeutet, dass keine entsprechende Zulassung vorliegt.
Professionelle Website – aber ohne überprüfbare Angaben
Neben der E-Mail existiert auch eine Website unter der Domain „kanzlei-ra.net“.
Der Internetauftritt wirkt auf den ersten Blick seriös und orientiert sich optisch an klassischen Kanzlei-Webseiten. Bei genauerer Betrachtung fehlen jedoch entscheidende Informationen:
keine nachvollziehbare Kammerzugehörigkeit
keine Angaben zur anwaltlichen Zulassung
keine überprüfbaren Referenzen oder Mandate
keine transparenten Pflichtangaben
Technische Analysen deuten darauf hin, dass die Website mithilfe des KI-Website-Generators Lovable erstellt wurde.
Auch Einträge in diversen Online-Verzeichnissen scheinen künstlich angelegt worden zu sein, um Seriosität zu suggerieren.
Typisches Muster eines B2B-Vorkassebetrugs
Die Vorgehensweise entspricht bekannten Betrugsmodellen im geschäftlichen Umfeld. Typische Merkmale sind:
Angebot hochwertiger Wirtschaftsgüter mit erheblichem Warenwert
Verweis auf Insolvenzverfahren zur Erklärung besonders günstiger Preise
Bestellung ausschließlich per E-Mail
Nutzung einer angeblichen Rechtsanwaltsidentität zur Vertrauensbildung
Insbesondere die Verwendung der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ dürfte gezielt eingesetzt werden, um Glaubwürdigkeit und rechtliche Sicherheit zu vermitteln.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Unternehmen sollten bei vergleichbaren Angeboten besonders aufmerksam sein:
Anwaltszulassung überprüfen – im offiziellen Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer.
Impressum und Pflichtangaben prüfen – fehlen regulatorische Angaben, ist Vorsicht geboten.
Keine Vorkasse leisten, solange Identität und Seriosität nicht zweifelsfrei belegt sind.
IT- und Compliance-Abteilung informieren, falls entsprechende E-Mails eingehen.
Sollten bereits Zahlungen erfolgt sein, empfiehlt sich umgehend die Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank sowie die Erstattung einer Strafanzeige.
Fazit von Rechto.de
Der Fall zeigt erneut, wie professionell gestaltete Kommunikation und moderne Webtechnologien genutzt werden, um Vertrauen im B2B-Bereich zu erschleichen.
Gerade bei vermeintlichen Insolvenz-Sonderposten mit attraktiven Konditionen ist erhöhte Wachsamkeit geboten. Eine kurze Überprüfung der Zulassung und der rechtlichen Angaben kann helfen, erheblichen finanziellen Schaden zu vermeiden.
