Ihre Ansprüche bei nicht angetretenen Flügen (No-Show) – Geld zurück trotz verpasstem Flug
Rechtlich ist ein Flugticket als Beförderungsvertrag einzuordnen. Wird der Flug nicht angetreten, liegt eine Kündigung des Vertrags vor. Zwar darf die Airline den reinen Flugpreis behalten, nicht jedoch solche Kosten, die ihr ohne Beförderung gar nicht entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere: Luftverkehrsteuer Flughafengebühren Sicherheits- und Passagierentgelte Flugsicherungsgebühren weitere staatliche oder hoheitliche Abgaben. Nach § 648 BGB sowie § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) müssen ersparte Aufwendungen an den Fluggast zurückgezahlt werden.
Die Gerichte bestätigen diese Rechtslage eindeutig: So hat das Landgericht Landshut eine Airline zur Rückzahlung von über 5.500 € an Steuern und Gebühren verurteilt. Auch das Landgericht Memmingen stellte klar, dass selbst geringe Beträge zu erstatten sind – unabhängig davon, was in den AGB der Airline geregelt ist. Zudem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Airlines Rückerstattungsansprüche nicht durch überhöhte Bearbeitungsgebühren entwerten dürfen.
Wir unterstützen Sie dabei, sämtliche erstattungsfähigen Steuern und Gebühren konsequent durchzusetzen. Für Sie besteht dabei kein Kostenrisiko. Wir übernehmen sämtliche außergerichtlichen Kosten und arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis. Sie zahlen nur dann eine geringe Provision, wenn für Sie tatsächlich ein Rückforderung erzielt wird. Prüfen Sie jetzt online und unverbindlich Ihren Anspruch.
Ihre Vorteile bei Rechto
Unser Ablauf bei Rückforderung
2. Nach Einreichung erfolgt eine weitere Prüfung unserer Experten. 3. Online-Beauftragung unseres Service in wenigen Schritten.
4. Wir holen Ihre Gebühren & Steuern bei der Airline zurück.
Mandantenbereich:
Häufig gestellte Fragen
Nein. Für Sie fallen keinerlei versteckte Kosten an – weder Anwaltsgebühren noch Auslagen oder vergleichbare Aufwendungen. Unsere Null-Kosten-Garantie gilt für das gesamte außergerichtliche Verfahren.
Die Nutzung unseres Services, die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Betreuung Ihres Falls sind für Sie auch dann vollständig kostenfrei, wenn kein Erfolg erzielt wird. Nur im Erfolgsfall behalten wir eine geringe Erfolgs- und Auslagenvergütung in Höhe von 25 % zuzüglich MwSt. (insgesamt 29,75 %) ein. Damit sind sämtliche Kosten des Rechtsdienstleisters abgedeckt – vom Mahnverfahren über unsere Partneranwälte und außergerichtliche Verfahrenskosten bis hin zum Postversand.
Ein Beispiel: Wird Ihre Rückforderung an Steuern und Gebühren erfolgreich durchgesetzt und wir können eine Erstattung in Höhe von 170 € geltend machen, erhalten Sie direkt rund 119,42 € ausgezahlt. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die den Fall übernimmt, erheben wir keine Erfolgs- und Auslagenvergütung.
Grundsätzlich ja – Sie können Ihre Ansprüche auch eigenständig gegenüber der Airline einfordern. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass private Anfragen häufig nur verzögert, unvollständig oder gar nicht beantwortet werden. Viele Fluggesellschaften reagieren erst dann ernsthaft, wenn Forderungen strukturiert, fristgebunden und rechtlich fundiert geltend gemacht werden.
Mit Rechto haben Sie einen spezialisierten Partner an Ihrer Seite, der ein professionelles und rechtssicheres Rückforderungskonzept entwickelt hat. Wir setzen Ihre Ansprüche mit klaren gesetzlichen Fristen durch und kommunizieren auf Augenhöhe mit der Airline. Unsere Schreiben entfalten eine deutlich stärkere Wirkung, da sie in Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei erfolgen und nicht von einer Privatperson stammen. Das erhöht die Durchsetzungsquote erheblich und erspart Ihnen Zeit, Aufwand und unnötige Diskussionen.
Die Dauer bis zur Auszahlung kann je nach Fall unterschiedlich sein. Einfluss darauf haben unter anderem die konkreten Umstände des Fluges, die jeweilige Airline und deren Bereitschaft zur Zusammenarbeit sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine verbindliche Zeitangabe ist daher leider nicht möglich. Wir informieren Sie jedoch regelmäßig über den aktuellen Stand und Sie können den Fortschritt Ihres Falls jederzeit bequem in Ihrem Mandantenbereich einsehen.
Nein. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und setzen Ihre Ansprüche professionell und rechtssicher durch.
Ja. In vielen Fällen können Ansprüche auch für zurückliegende Flüge geltend gemacht werden. Nach deutschem Recht verjähren Entschädigungsansprüche in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Jahresende des Flugdatums. In anderen Ländern können jedoch abweichende – kürzere oder längere – Fristen gelten. Reichen Sie Ihren Fall daher am besten zeitnah bei uns ein.
Ja. Voraussetzung ist, dass Sie der Buchende des Tickets sind – dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Wenn Sie beispielsweise Flugtickets für mehrere Reisende gebucht und bezahlt haben, können Sie den Anspruch gebündelt für alle betroffenen Tickets einreichen. In diesem Fall machen wir die Rückforderung der erstattungsfähigen Steuern und Gebühren für sämtliche gebuchten Personen gegenüber der Airline geltend.
Das hängt vom konkreten Einzelfall ab. Bei einer Pauschalreise besteht kein automatischer Anspruch auf Rückerstattung, nur weil der Flug oder die Reise nicht angetreten wurde. Maßgeblich ist hier das Pauschalreiserecht (§§ 651a ff. BGB), nach dem Reiseveranstalter grundsätzlich berechtigt sind, bei einem Rücktritt eine Entschädigung zu verlangen.
Unabhängig davon können jedoch erstattungsfähige Steuern und Gebühren in Betracht kommen, sofern diese nicht angefallen sind und gesondert ausgewiesen oder nachvollziehbar ermittelbar sind. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, hängt insbesondere von der vertraglichen Gestaltung, den Stornobedingungen des Reiseveranstalters und der Zusammensetzung des Reisepreises ab.
Für die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigen wir in der Regel keine Buchungs- oder Reisedokumente. In bestimmten Konstellationen kann es jedoch vorkommen, dass wir diese Unterlagen nachträglich anfordern müssen. Um den Ablauf möglichst schnell und reibungslos zu gestalten, empfehlen wir daher, Ihre Dokumente bereits bei der Fallerstellung hochzuladen. So vermeiden Sie späteren Mehraufwand, insbesondere falls für eine gerichtliche Durchsetzung Bordkarten, Buchungsbestätigungen oder andere Reisedaten erforderlich werden.
Bei sogenannten Low-Cost-Airlines werden Tickets häufig mit sehr niedrigen Grundpreisen beworben. Dieser beworbene Preis setzt sich jedoch aus mehreren Bestandteilen zusammen: dem eigentlichen Flugpreis der Airline, staatlichen Steuern, Flughafenentgelten sowie Sicherheits- und weiteren Gebühren.
In manchen Fällen ist der reine Flugpreis nur sehr gering, während die festen Steuern und Gebühren einen deutlich größeren Anteil am Gesamtpreis ausmachen. Dadurch kann es vorkommen, dass der Airline-Anteil nur wenige Euro beträgt, während der Großteil des gezahlten Betrags auf Steuern und Gebühren entfällt. Meist sind diese Abgaben jedoch nicht höher als der Gesamtpreis, sondern höher als der reine Flugpreis.
Gerade weil viele Reisende kleinere Beträge nicht selbst geltend machen, verzichten sie unnötig auf Geld, das ihnen rechtlich zusteht. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie – unkompliziert und transparent.
Da unsere Vergütung erfolgsabhängig ist, entsteht für Sie kein Kostenrisiko: Wir erhalten unsere Erfolgs- und Auslagenvergütung nur im Erfolgsfall.
