{"id":21636,"date":"2026-06-16T14:52:19","date_gmt":"2026-06-16T14:52:19","guid":{"rendered":"https:\/\/rechto.de\/?p=21636"},"modified":"2026-06-16T14:52:21","modified_gmt":"2026-06-16T14:52:21","slug":"flug-nicht-angetreten-so-holen-sie-sich-steuern-und-gebuehren-zurueck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rechto.de\/en\/flug-nicht-angetreten-so-holen-sie-sich-steuern-und-gebuehren-zurueck\/","title":{"rendered":"Flug nicht angetreten? So holen Sie sich Steuern und Geb\u00fchren zur\u00fcck"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"21636\" class=\"elementor elementor-21636\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-cfb1525 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"cfb1525\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4d54fd6 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4d54fd6\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Krankheit, ein geplatzter Termin oder schlicht eine Plan\u00e4nderung: Manchmal bleibt das gebuchte Flugticket ungenutzt. Die meisten Reisenden haken den Betrag dann komplett ab \u2013 schlie\u00dflich war das Ticket \u201enicht stornierbar\u201c. Doch das ist ein teurer Irrtum: Selbst beim g\u00fcnstigsten Sparttarif k\u00f6nnen Sie sich die im Ticketpreis enthaltenen Steuern, Geb\u00fchren und Entgelte von der Airline zur\u00fcckholen. Der Bundesgerichtshof hat diesen Anspruch ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt. In diesem Beitrag erkl\u00e4ren wir, worauf der Anspruch beruht, welche Posten erstattungsf\u00e4hig sind und wie Sie an Ihr Geld kommen.<\/p><h5>Warum Ihnen das Geld zusteht<\/h5><p>Ein Flugticket ist rechtlich ein Bef\u00f6rderungsvertrag, der als Werkvertrag eingeordnet wird. Nach \u00a7 648 BGB k\u00f6nnen Sie einen solchen Vertrag jederzeit k\u00fcndigen \u2013 und zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sogar stillschweigend, indem Sie den Flug einfach nicht antreten. Die Folge: Die Airline darf zwar grunds\u00e4tzlich den vereinbarten Flugpreis behalten, muss sich aber alles anrechnen lassen, was sie durch Ihren Nichtantritt erspart. Genau hier setzen die Steuern und Geb\u00fchren an: Luftverkehrsteuer, Sicherheitsgeb\u00fchren, Flughafenentgelte und \u00e4hnliche Abgaben fallen nur an, wenn Sie tats\u00e4chlich fliegen. Beh\u00e4lt die Airline diese Betr\u00e4ge trotzdem ein, ist sie ungerechtfertigt bereichert und muss sie nach \u00a7\u00a7 648, 812 BGB erstatten \u2013 pro Person und Flug kommen so schnell 20 bis 60 Euro und mehr zusammen, bei Familienbuchungen entsprechend mehr.<\/p><h5>\u201eNicht stornierbar\u201c hei\u00dft nicht \u201ekein Geld zur\u00fcck\u201c<\/h5><p>Viele Airlines erwecken den Eindruck, bei Spar- und Basistarifen sei nach einem Nichtantritt nichts mehr zu holen. Richtig ist nur: Der reine Flugpreis ist bei solchen Tarifen meist verloren. Die staatlichen und flughafenbezogenen Abgaben sind davon aber unabh\u00e4ngig \u2013 sie stehen Ihnen auch dann zu, wenn das Ticket als nicht erstattungsf\u00e4hig verkauft wurde. Auch die beliebten Abwehrklauseln in den Bef\u00f6rderungsbedingungen helfen den Airlines wenig: Gerichte haben Klauseln zu ausl\u00e4ndischem Recht, Abtretungsverbote und pauschale \u201eBearbeitungsgeb\u00fchren\u201c f\u00fcr die Erstattung wiederholt als unangemessene Benachteiligung eingestuft und f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4rt. Selbst wenn die Airline die genaue H\u00f6he der Abgaben nicht offenlegt, ist das kein Hindernis \u2013 Gerichte sch\u00e4tzen die Betr\u00e4ge dann anhand der Buchungsunterlagen.<\/p><h5>So gehen Sie vor<\/h5><p>Suchen Sie Ihre Buchungsbest\u00e4tigung heraus; dort sind Steuern und Geb\u00fchren h\u00e4ufig separat ausgewiesen. Fordern Sie die Airline anschlie\u00dfend schriftlich zur Erstattung der nicht angefallenen Abgaben auf und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen. Wichtig zu wissen: Der Anspruch verj\u00e4hrt erst nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden h\u00e4tte. Sie k\u00f6nnen also auch \u00e4ltere, nie angetretene Fl\u00fcge noch geltend machen \u2013 ein Blick ins E-Mail-Postfach der letzten Jahre lohnt sich. In der Praxis reagieren viele Airlines auf die erste Anfrage gar nicht, nur teilweise oder mit Verweis auf ihre Tarifbedingungen. Sp\u00e4testens dann sollte die Forderung rechtlich durchgesetzt werden, denn vor Gericht haben die Fluggesellschaften mit ihrer Verweigerungshaltung regelm\u00e4\u00dfig das Nachsehen.<\/p><h5>Fazit von Rechto.de<\/h5><p>Ein nicht angetretener Flug ist kein Totalverlust: Steuern, Geb\u00fchren und Entgelte, die nur bei tats\u00e4chlicher Bef\u00f6rderung anfallen, muss die Airline erstatten \u2013 unabh\u00e4ngig vom Tarif und trotz anderslautender Klauseln im Kleingedruckten. Der BGH hat die Rechte der Flugg\u00e4ste hier klar gest\u00e4rkt, und mit drei Jahren Verj\u00e4hrungsfrist lassen sich auch zur\u00fcckliegende Buchungen noch zu Geld machen.<\/p><p>Rechto holt Ihre Erstattung f\u00fcr Sie zur\u00fcck: Wir pr\u00fcfen Ihre Buchung, beziffern die erstattungsf\u00e4higen Betr\u00e4ge und setzen die Forderung gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei gegen\u00fcber der Airline durch. Das Beste daran: Rechto arbeitet ausschlie\u00dflich erfolgsbasiert. F\u00fcr Sie entstehen keine Vorkosten \u2013 wir verdienen nur, wenn die Airline zahlt. Pr\u00fcfen Sie Ihren Anspruch jetzt auf rechto.de.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Krankheit, ein geplatzter Termin oder schlicht eine Plan\u00e4nderung: Manchmal bleibt das gebuchte Flugticket ungenutzt. Die meisten Reisenden haken den Betrag dann komplett ab \u2013 schlie\u00dflich war das Ticket \u201enicht stornierbar\u201c. 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