{"id":21488,"date":"2026-05-17T01:10:55","date_gmt":"2026-05-17T01:10:55","guid":{"rendered":"https:\/\/rechto.de\/?p=21488"},"modified":"2026-05-17T23:58:49","modified_gmt":"2026-05-17T23:58:49","slug":"werbeanruf-wegen-google-bewertung-erhalten-ist-das-erlaubt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rechto.de\/en\/werbeanruf-wegen-google-bewertung-erhalten-ist-das-erlaubt\/","title":{"rendered":"Werbeanruf wegen Google-Bewertung erhalten \u2013 ist das erlaubt?"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"21488\" class=\"elementor elementor-21488\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2c97ee6 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"2c97ee6\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c800b2d elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"c800b2d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Negative Google-Bewertungen k\u00f6nnen f\u00fcr Unternehmen schnell zum Problem werden. Sie beeinflussen das Vertrauen potenzieller Kunden, wirken sich auf die Au\u00dfendarstellung aus und k\u00f6nnen im schlimmsten Fall messbare Umsatzeinbu\u00dfen verursachen. Genau deshalb werden Unternehmen immer h\u00e4ufiger von Dienstleistern kontaktiert, die angeblich dabei helfen wollen, schlechte Google-Bewertungen l\u00f6schen zu lassen.<\/p><p>Doch ist ein solcher Werbeanruf \u00fcberhaupt zul\u00e4ssig? Gerade wenn ein Unternehmen ungefragt angerufen wird, weil es eine schlechte Bewertung erhalten hat, stellt sich die Frage, ob darin eine unzul\u00e4ssige Telefonwerbung liegt.<\/p><h5><strong><b>Unerlaubte Werbeanrufe wegen Google-Bewertungen<\/b><\/strong><\/h5><p>Werbeanrufe gegen\u00fcber Unternehmen sind nicht automatisch erlaubt. Nach \u00a7 7 UWG kann ein Telefonanruf zu Werbezwecken unzul\u00e4ssig sein, wenn keine ausdr\u00fcckliche oder zumindest mutma\u00dfliche Einwilligung vorliegt. Entscheidend ist nicht, ob ein Unternehmen m\u00f6glicherweise ein allgemeines Interesse daran hat, negative Bewertungen entfernen zu lassen. Entscheidend ist vielmehr, ob der Anrufer vor dem Anruf konkret davon ausgehen durfte, dass genau dieses Unternehmen mit genau diesem Werbeanruf einverstanden ist.<\/p><p>Das Landgericht Hamburg hat sich mit einem solchen Fall befasst. In dem Verfahren ging es um eine Agentur, die Unternehmen wegen negativer Google-Bewertungen telefonisch kontaktierte und Dienstleistungen zur L\u00f6schung solcher Bewertungen anbot. Das Gericht sah darin unter bestimmten Umst\u00e4nden eine unzul\u00e4ssige Werbung per Telefon. Genannt wird hierzu das Urteil des LG Hamburg vom 11.11.2022, Az. 416 HKO 20\/22.<\/p><p>F\u00fcr Unternehmen bedeutet das: Nur weil eine negative Bewertung \u00f6ffentlich sichtbar ist, darf daraus nicht automatisch geschlossen werden, dass das betroffene Unternehmen telefonisch kontaktiert werden m\u00f6chte. Ein allgemeines wirtschaftliches Interesse reicht f\u00fcr eine mutma\u00dfliche Einwilligung regelm\u00e4\u00dfig nicht aus.<\/p><h5><strong><b>Warum eine sp\u00e4tere Zustimmung nicht gen\u00fcgt<\/b><\/strong><\/h5><p>Viele Anbieter argumentieren, dass sie im Telefonat zun\u00e4chst fragen w\u00fcrden, ob ein Gespr\u00e4ch gew\u00fcnscht sei. Das l\u00f6st das rechtliche Problem aber nicht zwingend. Denn f\u00fcr die Beurteilung kommt es regelm\u00e4\u00dfig auf den Zeitpunkt vor dem Anruf an. Der Anrufer muss bereits vorher eine ausreichende Grundlage daf\u00fcr haben, dass der Angerufene mit dem Werbeanruf einverstanden sein k\u00f6nnte.<\/p><p>Auch der Bundesgerichtshof hat sich in anderem Zusammenhang bereits mit der mutma\u00dflichen Einwilligung bei Telefonwerbung besch\u00e4ftigt. Relevant ist hier unter anderem BGH, Urteil vom 20.09.2007, Az. I ZR 88\/05. Danach reicht ein blo\u00df vermutetes allgemeines Interesse an einer Leistung nicht ohne Weiteres aus.<\/p><h5><strong><b>Bewertung l\u00f6schen lassen: Wann wird es rechtlich?<\/b><\/strong><\/h5><p>Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob das Anbieten einer Bewertungsl\u00f6schung eine Rechtsdienstleistung sein kann. Denn bei der Pr\u00fcfung einer Google-Bewertung geht es h\u00e4ufig nicht nur um technische Abl\u00e4ufe oder eine einfache Beschwerde bei Google. Vielmehr muss gepr\u00fcft werden, ob eine Bewertung rechtlich angreifbar ist.<\/p><p>Dabei k\u00f6nnen zum Beispiel folgende Fragen eine Rolle spielen:<\/p><ul><li>Gab es \u00fcberhaupt einen echten Kundenkontakt?<\/li><li>Enth\u00e4lt die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen?<\/li><li>Liegt Schm\u00e4hkritik oder Beleidigung vor?<\/li><li>Werden Pers\u00f6nlichkeitsrechte oder Unternehmensrechte verletzt?<\/li><li>Verst\u00f6\u00dft die Bewertung gegen Plattformrichtlinien?<\/li><\/ul><p>Diese Pr\u00fcfung kann eine rechtliche Einzelfallbewertung erfordern. Genau deshalb ist Vorsicht geboten, wenn nicht anwaltliche Anbieter pauschal versprechen, Google-Bewertungen l\u00f6schen zu k\u00f6nnen. Ohne entsprechende Befugnis kann das problematisch sein.<\/p><h5><strong><b>Was Unternehmen bei einem Werbeanruf tun sollten<\/b><\/strong><\/h5><p>Wer wegen einer negativen Google-Bewertung angerufen wird, sollte nicht vorschnell einen Auftrag erteilen. Zun\u00e4chst sollte gepr\u00fcft werden, wer genau anruft, welche Leistung angeboten wird und ob der Anbieter \u00fcberhaupt berechtigt ist, rechtliche Bewertungen vorzunehmen.<\/p><p>Unternehmen sollten sich au\u00dferdem notieren, wann der Anruf erfolgte, welche Telefonnummer genutzt wurde, welcher Anbieter genannt wurde und welche Aussagen im Gespr\u00e4ch gefallen sind. Diese Informationen k\u00f6nnen sp\u00e4ter wichtig sein, wenn gegen unerlaubte Telefonwerbung oder gegen unseri\u00f6se Angebote vorgegangen werden soll.<\/p><p>Gleichzeitig gilt: Nicht jede negative Bewertung muss hingenommen werden. Wenn eine Bewertung falsche Tatsachen enth\u00e4lt, beleidigend ist oder kein echter Kundenkontakt vorliegt, kann eine L\u00f6schung rechtlich m\u00f6glich sein.<\/p><h5><strong><b>Rechto.de unterst\u00fctzt bei negativen Bewertungen<\/b><\/strong><\/h5><p>Rechto.de hilft Unternehmen dabei, gegen unzul\u00e4ssige oder rechtswidrige Bewertungen vorzugehen. Dabei wird gepr\u00fcft, ob die Bewertung angreifbar ist und welche Schritte gegen\u00fcber der jeweiligen Plattform sinnvoll sind.<\/p><p>Gerade bei Google-Bewertungen kommt es auf eine saubere rechtliche Argumentation an. Eine pauschale L\u00f6schungsanfrage reicht h\u00e4ufig nicht aus. Entscheidend ist, warum die konkrete Bewertung gegen Rechte des Unternehmens oder gegen Plattformregeln verst\u00f6\u00dft.<\/p><h5><strong><b>Fazit von Rechto.de<\/b><\/strong><\/h5><p>Ein Werbeanruf wegen einer Google-Bewertung ist nicht automatisch erlaubt. Unternehmen m\u00fcssen unerw\u00fcnschte Telefonwerbung nicht einfach hinnehmen. Gleichzeitig sollten negative Google-Bewertungen rechtlich gepr\u00fcft werden, bevor voreilig reagiert wird.<\/p><p>Rechto unterst\u00fctzt Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Anspr\u00fcche gegen unzul\u00e4ssige Bewertungen. Die T\u00e4tigkeit erfolgt ausschlie\u00dflich erfolgsbasiert. F\u00fcr Mandanten entstehen keine Vorkosten.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Negative Google-Bewertungen k\u00f6nnen f\u00fcr Unternehmen schnell zum Problem werden. Sie beeinflussen das Vertrauen potenzieller Kunden, wirken sich auf die Au\u00dfendarstellung aus und k\u00f6nnen im schlimmsten Fall messbare Umsatzeinbu\u00dfen verursachen. Genau deshalb werden Unternehmen immer h\u00e4ufiger von Dienstleistern kontaktiert, die angeblich dabei helfen wollen, schlechte Google-Bewertungen l\u00f6schen zu lassen. 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