{"id":18822,"date":"2025-11-27T12:38:58","date_gmt":"2025-11-27T12:38:58","guid":{"rendered":"https:\/\/rechto.de\/v2\/?p=18822"},"modified":"2026-05-10T21:57:17","modified_gmt":"2026-05-10T21:57:17","slug":"welche-werbung-ist-zulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rechto.de\/en\/welche-werbung-ist-zulaessig\/","title":{"rendered":"Telefon, Brief, E-Mail: Welche Werbung ist zul\u00e4ssig?"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"18822\" class=\"elementor elementor-18822\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-9fdbd71 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"9fdbd71\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-3957abb\" data-id=\"3957abb\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-93b323f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"93b323f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Werbung spielt im Gesch\u00e4ftsleben eine zentrale Rolle \u2013 ohne sie ist es<br>meist kaum m\u00f6glich, potenzielle Kunden auf Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Dennoch gilt: Nicht jede Form der Werbung ist erlaubt. Besonders kritisch ist sogenannte <strong data-start=\"328\" data-end=\"352\">bel\u00e4stigende Werbung<\/strong>. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise unerw\u00fcnschte Anrufe, Faxe, E-Mails oder SMS. Solche Ma\u00dfnahmen gelten als <strong data-start=\"454\" data-end=\"481\">unzumutbare Bel\u00e4stigung<\/strong> und sind in \u00a7 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdr\u00fccklich verboten.<\/p>\n<p data-start=\"575\" data-end=\"997\">Dar\u00fcber hinaus ist bei <strong data-start=\"598\" data-end=\"637\">Werbung mit personenbezogenen Daten<\/strong> besondere Vorsicht geboten: Hier greifen nicht nur die Vorschriften des UWG, sondern auch die Anforderungen der <strong data-start=\"750\" data-end=\"789\">Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)<\/strong>. Das bedeutet, dass Unternehmen in der Regel eine <strong data-start=\"840\" data-end=\"881\">vorherige, ausdr\u00fcckliche Einwilligung<\/strong> der betroffenen Person ben\u00f6tigen, bevor sie diese zu Werbezwecken kontaktieren oder deren Daten verwenden d\u00fcrfen.<\/p>\n<h2>Werbung per Brief<\/h2>\n<div>\n<p><strong>Werbung per Post<\/strong> \u2013 etwa durch Briefe, Handzettel oder Prospekte \u2013 ist grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Einschr\u00e4nkungen gibt es jedoch dann, wenn der Empf\u00e4nger klar zu erkennen gibt, dass er keine<br>Werbung w\u00fcnscht. Dies kann zum Beispiel durch den Hinweis <em>\u201eKeine Werbung\u201c<\/em>&nbsp;am Briefkasten erfolgen oder indem der Empf\u00e4nger bei personalisierten Werbebriefen den Absender ausdr\u00fccklich auffordert, k\u00fcnftig auf weitere Sendungen zu verzichten. Unzul\u00e4ssig ist zudem <strong>irref\u00fchrende Briefwerbung<\/strong>. Das ist etwa der Fall, wenn der Eindruck erweckt wird, es handle sich nicht um Werbung, sondern um eine pers\u00f6nliche Empfehlung \u2013beispielsweise durch eine handschriftlich wirkende Notiz wie von einem Bekannten.<\/p>\n<h2>Werbung per Telefon<\/h2>\n<div>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Telefonwerbung ist nur zul\u00e4ssig, wenn der Angerufene zuvor ausdr\u00fccklich eingewilligt hat.<\/p>\n<p><strong>Bei Verbrauchern<\/strong> ist diese vorherige Zustimmung zwingend erforderlich. Au\u00dferdem muss der Werbende die Einwilligung in geeigneter Form dokumentieren und die Nachweise f\u00fcnf Jahre lang aufbewahren.<\/p>\n<p><strong>Bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern<\/strong> kann es in Ausnahmef\u00e4llen gen\u00fcgen, wenn ein sogenanntes <em>mutma\u00dfliches Einverst\u00e4ndnis<\/em> vorliegt. Dies setzt jedoch sehr enge Voraussetzungen voraus: <\/p>\n<p>a) Es m\u00fcssen konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Angerufene ein besonderes sachliches Interesse am angebotenen Produkt oder der Dienstleistung hat.<br>b) Ein blo\u00dfer Branchenbezug reicht nicht aus.<br>c) Ein mutma\u00dfliches Einverst\u00e4ndnis entf\u00e4llt, sobald der Angerufene zuvor klargestellt hat, dass er keine Werbeanrufe w\u00fcnscht.<\/p>\n<p><strong>Beispiele, wann ein mutma\u00dfliches Einverst\u00e4ndnis denkbar sein k\u00f6nnte:<\/strong><br>\u2013 Produkte mit erkennbar hoher aktueller Nachfrage oder besonderen Preisvorteilen.<br>\u2013 Zeitkritische Angebote, die nur telefonisch sinnvoll \u00fcbermittelt werden k\u00f6nnen (z. B. leicht verderbliche Waren).<br>\u2013 Produkte, die nicht zu komplex sind, um sie am Telefon zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Die Rechtsprechung macht deutlich: Ein mutma\u00dfliches Einverst\u00e4ndnis wird nur in sehr seltenen F\u00e4llen anerkannt. <strong>Weitere Pflichten bei Werbeanrufen:<\/strong> Die Telefonnummer des Anrufenden darf nicht unterdr\u00fcckt werden. Verst\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen mit Bu\u00dfgeldern von bis zu <strong>100.000 Euro<\/strong> geahndet werden.<\/p>\n<h2>Werbung per Telefax<\/h2>\n<div>\n<p>Faxger\u00e4te sind sowohl im privaten als auch im gesch\u00e4ftlichen Bereich weit verbreitet. Damit lassen sich potenzielle Kunden theoretisch sehr direkt erreichen. Im Unterschied zu Postwurfsendungen bringt Faxwerbung jedoch besondere Belastungen f\u00fcr den Empf\u00e4nger mit sich: Er muss sein Ger\u00e4t st\u00e4ndig betriebsbereit halten und tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr Papier und<br>Toner. Au\u00dferdem ist das Faxger\u00e4t w\u00e4hrend des Empfangs blockiert und kann in dieser Zeit keine anderen Nachrichten annehmen.<\/p>\n<p>Aus diesen Gr\u00fcnden stuft das Gesetz die unverlangte Zusendung von Werbefaxen als <strong>unzumutbare Bel\u00e4stigung<\/strong> ein. Faxwerbung ist daher nur erlaubt, wenn der Empf\u00e4nger <strong>vorher ausdr\u00fccklich eingewilligt<\/strong> hat. Eine bestehende oder fr\u00fchere Gesch\u00e4ftsbeziehung reicht hierf\u00fcr nicht aus. Gesetzliche Ausnahmen gibt es nicht.<\/p>\n<h2>Werbung per SMS<\/h2>\n<p>SMS-Werbung gilt als besonders eingriffsintensiv, da sie den Empf\u00e4nger direkt und meist unmittelbar auf seinem mobilen Endger\u00e4t erreicht. Deshalb ist sie <strong>nur mit ausdr\u00fccklicher vorheriger Einwilligung des Empf\u00e4ngers<\/strong> zul\u00e4ssig. Im Groben und Ganzen gilt hier das gleiche wie bei der Telefonwerbung.<\/p>\n<h2>Werbung per E-Mail<\/h2>\n<p>E-Mail-Werbung unterscheidet sich zwar technisch von Fax oder Telefon \u2013 das Endger\u00e4t muss nicht dauerhaft betriebsbereit sein, und der Empfang blockiert auch keine Leitung. Dennoch gilt sie als besonders st\u00f6rend: Der Empf\u00e4nger muss seine Nachrichten aktiv abrufen, sichten und<br>aussortieren \u2013 ein zeitaufw\u00e4ndiger und mitunter kostenpflichtiger Prozess. Daher stuft das Gesetz unverlangte Werbe-E-Mails als <strong>unzumutbare Bel\u00e4stigung<\/strong> und somit als wettbewerbswidrig ein.<\/p>\n<p>a) <strong>Grundsatz:<\/strong> Werbung per E-Mail ist nur mit <strong>ausdr\u00fccklicher Einwilligung<\/strong> des Empf\u00e4ngers (Verbraucher wie Unternehmer) zul\u00e4ssig.<br>b) <strong>Weit gefasster Werbebegriff:<\/strong>&nbsp;Jede Ma\u00dfnahme zur Absatzf\u00f6rderung f\u00e4llt darunter \u2013 also auch Bewertungs-Erinnerungen (\u201eBitte bewerten Sie uns\u201c), Gutscheine oder vermeintlich rein informative Mitteilungen mit kommerziellem Bezug.<br>c) <strong>Keine Rechtfertigung durch Gesch\u00e4ftskontakte:<\/strong> Eine bestehende oder fr\u00fchere Kundenbeziehung gen\u00fcgt allein nicht.<\/p>\n<p><strong>Ausnahme \u2013 Werbung an Bestandskunden<\/strong><br>Eine begrenzte Ausnahme besteht, wenn:<\/p>\n<p>1) der Unternehmer die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten hat,<br>2) er sie ausschlie\u00dflich f\u00fcr eigene, \u00e4hnliche Produkte oder Dienstleistungen nutzt,<br>3) der Kunde der Nutzung nicht widersprochen hat und<br>4) der Kunde bereits bei Erhebung und bei jeder Verwendung deutlich auf sein jederzeitiges Widerspruchsrecht hingewiesen wird.<\/p>\n<p><strong>Wichtige Verbote:<\/strong><br>\u2013 Das Fehlen einer Einwilligung kann nicht dadurch \u201egeheilt\u201c werden, dass der Empf\u00e4nger aufgefordert wird, die Werbung aktiv abzulehnen. Schon die erste unerw\u00fcnschte E-Mail ist ein Versto\u00df.<br>\u2013 Absender und werblicher Charakter d\u00fcrfen in Kopf- oder Betreffzeile nicht verschleiert oder verborgen werden.<\/p>\n<h2>Was droht bei wettbewerbswidriger Werbung?<\/h2>\n<div>\n<p>Verst\u00f6\u00dfe gegen die Vorgaben f\u00fcr Werbung \u2013 sei es per Telefon, Telefax, E-Mail, SMS oder Werbesendung \u2013 gelten ebenso wie andere unlautere Werbemethoden als Wettbewerbsversto\u00df. Betroffene k\u00f6nnen vom Werbenden die <strong>Unterlassung<\/strong> verlangen. Dies geschieht in der Regel zun\u00e4chst durch eine Abmahnung, kann aber im Streitfall auch gerichtlich durchgesetzt werden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus drohen teils erhebliche Bu\u00dfgelder:<\/p>\n<p><strong>\u2013 Telefonwerbung ohne Einwilligung<\/strong>&nbsp;stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Seit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseri\u00f6se Gesch\u00e4ftspraktiken (09.10.2013) kann die Bundesnetzagentur hierf\u00fcr Geldbu\u00dfen von bis zu <strong>300.000 Euro<\/strong> verh\u00e4ngen.<\/p>\n<p><b>\u2013<\/b> <strong>Verst\u00f6\u00dfe gegen das Verbot der Rufnummernunterdr\u00fcckung<\/strong> bei Werbeanrufen k\u00f6nnen mit Bu\u00dfgeldern von bis zu <strong>100.000 Euro<\/strong> geahndet werden.<\/p>\n<p><b>\u2013<\/b> <strong>Irref\u00fchrende E-Mail-Werbung<\/strong>, bei der Absender oder kommerzieller Charakter in Betreff oder Kopfzeile verschleiert werden, kann nach dem Telemediengesetz ein Ordnungsgeld von bis zu <strong>50.000 Euro<\/strong> nach sich ziehen.<\/p>\n<h2>Rechto hilft bei unerw\u00fcnschter E-Mail-Werbung<\/h2>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<blockquote>\n<p>Wir unterst\u00fctzen Sie dabei, sich effektiv gegen unerw\u00fcnschte Werbe-E-Mails zur Wehr zu setzen. Wir veranlassen die erforderlichen Unterlassungsma\u00dfnahmen, sodass der Absender k\u00fcnftig keine weiteren Werbenachrichten mehr an Sie richtet. Zudem beschaffen wir f\u00fcr Sie Auskunft \u00fcber die Herkunft Ihrer E-Mail-Adresse und veranlassen die L\u00f6schung Ihrer Daten beim Absender.<\/p>\n<\/blockquote>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Werbung spielt im Gesch\u00e4ftsleben eine zentrale Rolle \u2013 ohne sie ist esmeist kaum m\u00f6glich, potenzielle Kunden auf Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Dennoch gilt: Nicht jede Form der Werbung ist erlaubt. Besonders kritisch ist sogenannte bel\u00e4stigende Werbung. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise unerw\u00fcnschte Anrufe, Faxe, E-Mails oder SMS. 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